Landesplanerische Pflicht: Nach der Thüringer Verfassung und dem Thüringer ÖPNV-Gesetz (ThürÖPNVG) ist das Land für die Sicherung einer ausreichenden Daseinsvorsorge im Schienenverkehr zuständig. Eisenberg als Kreisstadt des Saale-Holzland-Kreises ohne Bahnanschluss zu lassen, widerspricht dem landesweiten Integrationsgedanken.
Infrastruktur-Fakten: Die Reaktivierung und der Neubau einer Trasse für ein Tram-Train-System ermöglichen es, die bestehende Infrastruktur der Straßenbahn Gera direkt zu nutzen. Die Fahrzeuge wechseln flexibel zwischen dem städtischen Netz und der Überlandstrecke, was teure Umsteigevorgänge für Pendler erdfallartig erübrigt.
Soziale Teilhabe für Jung und Alt: Jugendliche, Schüler und Auszubildende erhalten eine sichere, vom Auto der Eltern unabhängige Anbindung an die Berufsschulen und Kulturangebote in Gera. Senioren wird der barrierefreie Zugang zu medizinischen Zentren und Fachärzten garantiert.
Fördergelder abrufen: Das Land Thüringen muss die Planungshoheit übernehmen, um die 90-prozentige Förderquote des Bundes (GVFG) überhaupt beantragen zu können. Ohne Planungsinitiative des Landes verstreichen die Bundesmilliarden des Strukturwandels ungenutzt.
Die sofortige Einleitung und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie für eine länderübergreifende, barrierefreie Tram-Train-Schienenverbindung (Gera–Eisenberg–Naumburg). Das Projekt soll den ländlichen Raum Schienen-Infrastrukturell wieder anbinden, die Klimaziele durch 100 % elektrischen Betrieb auf der B7-Achse sichern und uneingeschränkte Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderung, Senioren und Touristen (Fahrradmitnahme) garantieren.