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eingereicht von Richard Prechtl
aus 07745 Jena - veröffentlicht am 29.04.2025
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Jasmin Biewald
schrieb am 06.06.2025 um 10:48 UhrIch habe mittlerweile selbst Untätigkeitsklage eingereicht – und sogar das Verwaltungsgericht Gera stützt das Behördenversagen, indem es dem Studierendenwerk eine völlig überzogene Frist bis September gewährt. Das Gericht weiß um die strukturelle Überlastung – aber statt die Betroffenen zu schützen, werden wir Studierende weiter vertröstet. Das Versagen des Studierendenwerks wird auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen – und selbst juristisch werden uns faktisch die Hände gebunden, während Vermieter:innen, Vertragspartner:innen oder Gläubiger sehr wohl rechtlich gegen uns vorgehen können.