Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:
Die Landesregierung verfolgt grundsätzlich das Ziel, durch eine weitere Verbesserung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu forcieren und so u. a. einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Die Einrichtung zusätzlicher Haltepunkte für den SPNV kann ein wertvoller Beitrag zur Erreichung dieser Ziele sein. Hierbei ist allerdings eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten und objektiv zu bewerten. Das wichtigste Kriterium ist die zusätzlich zu realisierende Verkehrsnachfrage. Nach Auswertung von Pendlerbeziehungen und Fahrzeitvergleichen ist für den vorgeschlagenen neuen Haltepunkt im Ortsteil Apfelstädt mit einem täglichen Fahrgastpotenzial von nur unter 100 zusätzlichen Fahrgästen auszugehen. Weitere Fahrgäste würden voraussichtlich lediglich vom bestehenden Bahnhof Neudietendorf (Luftlinienentfernung 1,4 km) verlagert werden.
Für eine Grobbewertung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit zusätzlicher Haltepunkte findet bundesweit ein Richtwert von werktäglich 1.000 zusätzlichen Ein- und Aussteigern Anwendung. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass der angeregte Haltepunkt ein deutlich zu geringes verkehrliches Fahrgastpotenzial aufweist und eine Realisierung volkswirtschaftlich unwirtschaftlich wäre.
Ungeachtet dieser verkehrlichen Bewertung stehen dem Ansinnen weitere infrastrukturelle (der vorgeschlagene Standort beidseits des Bahnübergangs ist aufgrund der dort befindlichen Weichenverbindungen ungeeignet), betriebliche (die Fahrplankonzepte der für einen Halt in Frage kommenden Linien lassen allenfalls zweistündliche Halte einer Linie zu) und finanzielle (die Errichtungskosten für die Bahnsteige werden auf mindestens 5 Mio. Euro geschätzt) Hinderungsgründe entgegen. Im Übrigen bestehen mit Ausnahme eines ggf. entstehenden betrieblichen Qualitätspuffers keine Vorteile eines Bedarfshalts gegenüber einem regulär bedienten Halt. Es ergibt sich daraus also keine Relevanz für die oben angeführten Bewertungsmaßstäbe.
Ergänzend dazu sprechen die im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) für den SPNV im Freistaat Thüringen definierten Kriterien für die Errichtung einer zusätzlichen SPNV-Verkehrsstation gegen ein solches Vorhaben in Apfelstädt. Die bei Investitionen von über 1 Mio. € erforderlichen 2.000 Einwohner im Umkreis von 2.000 m können nicht erreicht werden – jedenfalls, wenn man vernünftigerweise die Einwohner, die sich nach wie vor zum Bahnhof Neudietendorf orientieren würden, abzieht. Das im NVP definierte Kriterium, dass die Entfernung zum nächsten Halt mehr als vier Kilometer betragen soll, kann ebenfalls nicht erfüllt werden.
Unabhängig von den dargelegten ungünstigen Rahmenbedingungen bezüglich des SPNV, die der Realisierung eines zusätzlichen Haltepunkts entgegenstehen, bestehen ggf. Möglichkeiten, den Busverkehr zwischen dem Bahnhof Neudietendorf und dem Ortsteil Apfelstädt zu optimieren, indem teilweise bestehende Umwegfahrten reduziert werden und/oder das Busangebot insgesamt ausgeweitet wird. Diesbezüglich ist der für den Straßenpersonennahverkehr verantwortliche Aufgabenträger, der Landkreis Gotha, anzusprechen.

