Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen durch das Thüringer Landesamt für Finanzen/Beihilfestelle

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67 Mitzeichnungen
  • Finanzen & öffentliche Abgaben
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Michael Krämer
    aus 37281 Wanfried
  • veröffentlicht am 15.04.2024
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Welches Ziel hat die Petition?

Die Bearbeitungszeiten durch die Beihilfestelle des Thüringer Landesamtes für Finanzen endlich auf ein akzeptables Maß von ein bis zwei Wochen ab Antragseingang zu reduzieren, so wie es bei der privaten Krankenkasse (HUK Coburg-Krankenversicherung) üblich ist.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Bearbeitungszeiten von ca. zwei Monaten sind generell viel zu lang.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Beihilfestelle des Thüringer Landesamtes für Finanzen in Gera.

Wie wird die Petition begründet?

Es ist nicht zumutbar, mit Beträgen, die ca. 50 % der monatlichen Nettopension ausmachen, für zwei Monate in Vorlage zu treten. Das ist bei Patienten mit chronischen Erkrankungen keine Seltenheit.

Die Beihilfestelle übernimmt ja auch nicht die Kosten, die durch die Zinsen bei Inanspruchnahme eines Überziehungskredites auf dem Girokonto entstehen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Es sollten in Thüringen gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die eine Regelbearbeitungszeit von längstens ein bis zwei Wochen vorsehen. Kann diese Zeit unter gar keinen Umständen eingehalten werden, sind nach zwei Wochen Abschläge zu zahlen.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Ich habe mehrfach schriftlich um eine zügige Bearbeitung gebeten. Die immer gleiche stereotype Begründung der Beihilfestelle für die verzögerte Bearbeitung ist unakzeptabel.

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