Befristete Aussetzung der Genehmigung von Windkraftanlagen in Thüringen

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4 Mitzeichnungen
  • Baurecht
  • Keine Region
  • eingereicht von Thomas Bienert
    aus 99326 Stadtilm OT Dienstedt
  • veröffentlicht am 30.06.2025
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Unsere Petition hat das Ziel die Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in Thüringen befristet auszusetzen, bis alle Sachlichen Teilpläne "Windenergie" bei den jeweiligen Regionalen Planungsstellen abschließend behandelt und rechtskräftig sind. 

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Unsere Petition richtet sich dagegen, dass beim Landratsamt des Ilmkreises Bauanträge von Windkraftanlagenbauern bzw. -betreibern trotz Fehlen der Ausweisung von Windvorranggebieten bearbeitet werden müssen. Konkret z.B. aktuell zum Bau von 9 Windrädern auf dem geplanten Windvorranggebiet W-29 in der Gemeinde Stadtilm. 

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Es sind generell alle Kommunen bzw. Landratsämter davon betroffen.

Wie wird die Petition begründet?


Unsere Petition hat das Ziel, die Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen in Thüringen befristet auszusetzen, bis die jeweiligen Sachlichen Teilpläne "Windenergie" bei den jeweiligen Regionalen Planungsstellen abschließend behandelt und rechtskräftig sind. Erst nach solchen Beschlüssen kann und darf klar sein, welche konkreten Gebiete in Thüringen als sogenannte Windvorranggebiete für Windkraftanlagen in Frage kommen. Und erst dann darf sich die Frage nach dem Baurecht stellen.  Im Jahr 2024 wurden die Sachlichen Teilpläne "Windenergie", z.B. der 2. Sachliche Teilplan „Windenergie“ Mittelthüringen  für das Herkunftsgebiet der Bürgerinitiative "Lebenswertes Ilmtal", vorgestellt. Dabei wurde der Prozess der vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Auch die Bürgerinitiative "Lebenswertes Ilmtal" hat eine sachbezogene umfangreiche Stellungnahme fristgerecht  mit mehreren hundert Unterstützerunterschriften eingereicht. Eine solche Beteiligungsmöglichkeit suggeriert, dass die demokratische Willensbildung Vorzug vor der Genehmigung von Windkraftanlagen hat. Zudem haben konkret in unserem Gebiet die betroffenen demokratischen Vertreter in den Gemeinderäten (Großliebringen, Dienstedt-Hettstedt) und im Stadtrat (Stadtilm) einstimmig und auch der Kreistag des Ilmkreises mehrheitlich gegen Windräder votiert.

In der Praxis geschieht gegenwärtig jedoch die Aushebelung von Demokratie. Konkret werden Bauanträge für Windkraftanlagen auf Gebieten gestellt, für die die Planungsbehörde auf Grund des laufenden Verfahrens noch gar keine Entscheidung treffen konnte, ob sie als Windvorranggebiet eingestuft werden. Die Landratsämter müssen dennoch diese Anträge bearbeiten und Entscheidungen treffen.

Unsere Bürgerinitiative bezweifelt darüber hinaus generell die Art der Planungen zum fast flächendeckenden Bau von Windkraftanlagen. Ein Großteil der ins Feld geführten Befürwortungspunkte erweisen sich bei genauerer Untersuchung als einseitige, die Risiken und Gefährdungen von Klima, Natur und Mensch bewusst negierende Darstellungen. Das konnten zahlreiche unabhängige Studien u.a. zu Gesundheitsschädigungen, Bodenaustrocknung und-kontaminierung, künstlich erzeugten Temperaturanstieg, Naturzerstörung, Grundwasserverschmutzung usw. nachweisen. Allein die Tatsachen, dass Rotorblätter in Deutschland wegen der Verarbeitung von gefährlichen Stoffen nicht mehr hergestellt werden, ein Deponieverbot gilt und für diese wegen der GFK- und CFK-haltigen Verbundstoffen nicht recycelt werden dürfen, ist ein deutlicher Fingerzeig für eine mangelhafte Nachhaltigkeitsbetrachtung beim Bau von Windkraftanlagen. Zudem fehlt es an nachweisbarer kommunaler Wertschöpfung, Herstellung regionaler Versorgungssicherheit und die Rückbauverpflichtungen verbleiben in der Realität zumeist bei den Flächenbesitzern und nicht bei den Betreibern.

Und auch das Argument der Stromversorgungsnotwendigkeit ist offensichtlich mehr als fragwürdig. Selbst ein großer Energiekonzern wie RWE hat jüngst eingeräumt (DIE ZEIT 25. April 2025), dass der reale Bedarf für dessen Versorgungsgebiet viel geringer ist, als von der ehemaligen Bundesregierung vorgegeben. Sie fordern folglich den Bau von deutlich weniger Windkraftanlagen. 


Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich nicht gegen ein konkretes Gesetz, sondern bezweifelt generell die Sinnhaftigkeit der vorgegebenen Flächenausbauziele für Windkraft durch die gescheiterte Bundesregierung und deren unkritische Akzeptanz durch die abgewählte Thüringer Landesregierung. 

Die Thüringer Landesregierung sollte mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung dafür sorgen, dass Flächenziele gänzlich abgeschafft und Erzeugungsziele vor allem konkreter regionaler Bedarfe für die Zukunft definiert werden. Ähnlich haben sich mündlich die Ministerpräsidenten von Bayern, Hessen und Baden-Württemberg geäußert.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es wurde bereits vom Recht des Widerspruchs mit mehreren hundert Unterstützerunterschriften bei der Regionalen Planungsstelle Mittelthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt wahrgenommen.

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