Beitragsfreie Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Horten

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Holger Richter
    aus 99734 Nordhausen
  • veröffentlicht am 04.05.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport soll der Notbetreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Horten Beitragsfreiheit gewähren.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Entscheidung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 25.03.2020. Hier wird die Beitragsfreiheit während der behördlich angeordneten Einrichtungsschließung geregelt und explizit die "Notbetreuung" nicht beitragsfrei gestellt.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Wie wird die Petition begründet?

Die Notbetreuung wird nur Berufstätigen mit "systemrelevanten Tätigkeiten" gewährt. Diese systemrelevanten Tätigkeiten sind unter anderem Tätigkeit in Pflege und Gesundheit, kritischer Infrastruktur, Lebensmittelhandel etc. Wenn man von ein einigen Ausnahmen absieht, sind das Berufstätige, welche in der Regel nicht über ein überdurchschnittlich hohes Einkommen verfügen. In der aktuellen Ausnahmesituation jedoch ist unsere Gesellschaft auf die Arbeit dieser Berufsgruppen angewiesen. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, für die Notbetreuung der Kinder dieser Berufsgruppen keine Elternbeiträge nach den regulären Gebührenordnungen zu erheben.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein, auf einen Erlass der Thüringer Landesregierung.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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