Bessere Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten

In Beratung
2549 Mitzeichnungen
  • Kommunales, Umwelt & Naturschutz
  • Ostthüringen, Gesamtthüringen
  • eingereicht von Marco Müller
    aus 07570 Harth-Pöllnitz
  • veröffentlicht am 05.09.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel ist es, bei zukünftigen Abwasserbeseitigungskonzepten die Zweckverbände, Gemeinden bzw. Abwasserbeseitigungspflichtige dazu zu verpflichten, die betroffenen Bürger frühzeitig an dem Planungsprozess zu beteiligen, um örtliche Gegebenheiten besser mit einfließen zu lassen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Entscheidung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, Wetzdorf durch eine Druckentwässerung mit Hauspumpstationen jedes einzelnen Haushaltes an die zentrale Kläranlage im Ortsteil Niederpöllnitz anzuschließen.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal

Wie wird die Petition begründet?

Hintergrund ist der konkrete Fall der Abwasserbeseitigung im Ortsteil Wetzdorf der Gemeinde Harth-Pöllnitz, in welchem wir als Bürger Anfang 2023 in einer Informationsveranstaltung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vor vollendente Tatsachen gestellt wurden. Im Prozess der Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) wurden die Bürger von Wetzdorf nicht einbezogen.

In der Informationsveranstaltung des ZVME hat sich herausgestellt, dass nicht alle Möglichkeiten der Trassenführung geprüft wurden, um eine komplette Freispiegelanlage für alle Bürger bis zur Einspeisung in die vorhandene Kläranlage in Niederpöllnitz zu erstellen. Eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, die eine von fachkundigen Bürgern vorgeschlagene, alternative Streckenführung zur vom ZVME erarbeiteten Variante 1 komplett außer Acht gelassen hat, kam dadurch zu dem Ergebnis, dass Hauspumpstationen für jeden einzelnen Haushalt die wirtschaftlichste Version wären. Dies bedeutet, dass die Anschaffungs-, Betriebs- und Wartungskosten auf uns als Bürger abgewälzt werden sollen. Dies ergibt nach Kalkulationen des ZVME eine Gesamtinvestition von ca. 240 T € (ca. 7 T € pro Haushalt) und weiter ca. 450 T € Gesamtbetriebs- und Wartungskosten in den nächsten 50 Jahren, welche zu großen Teilen auch von den einzelnen Haushalten zu tragen wären.

Des Weiteren werden durch diese verfälschte Wirtschaftlichkeitsprüfung Steuergelder des Freistaat Thüringen eventuell als Fördermittel ausgezahlt, welche so wahrscheinlich für die unseres Erachtens falsche Variante ausgegeben werden.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition bezieht sich auf eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes. Dabei soll in § 48 ThürWG ein Passus eingefügt werden, der eine zwingende, frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten vorschreibt und damit den Bürgern die Möglichkeit eröffnet, Vorschläge, welche sich aus regionalen Gegebenheiten und Hintergrundwissen der Bürger ergeben, einzubringen.

Dies sollte auch für schon bereits aufgestellte ABK's gelten.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Bisher wurden keine förmlichen Rechtsbehelfe mangels Möglichkeiten eingelegt.

Jedoch wurde sich bereits an den Bürgerbeauftragten des Freistaats Thüringen und an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gewandt. Leider blieb dies bisher ohne erkennbaren Erfolg.

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