Der Petitionsausschuss führte am 23. November 2023 eine öffentliche Anhörung durch und bat den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung. Gleichzeitig zog er den Fachausschuss zu der Anhörung hinzu. In der Anhörung sagte der Vertreter der Staatskanzlei in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) ein Informationsgespräch auf Einladung der Servicestelle „Bürger*innen-beteiligung“ der Staatskanzlei zum geplanten Abwasserbeseitigungskonzept für die Ortslage Wetzdorf mit den Bürgern unter Teilnahme des Wasser-/Abwasserzweckverbands Mittleres Elstertal zu.
Das Informationsgespräch fand am 15. Februar 2024 vor Ort im Kultur- und Vereinshaus Niederpöllnitz unter der Moderation des Leiters des Stabsreferats „Bürger*innenanliegen und Landesservicestelle Bürger*innenbeteiligung“ der Staatskanzlei statt. Teilgenommen haben ein Vertreter des TMUEN, mehrere Vertreter des Zweckverbands Mittleres Elstertal, die 1. Beigeordnete, der Ortsteilbürgermeister von Wetzdorf, mehrere Mitglieder des Gemeinderats, der Petent und mehrere Unterstützer der Petition, die auch an der öffentlichen Anhörung teilgenommen haben, ein Vertreter der Landtagsverwaltung sowie zahlreiche Einwohner.
Im Ergebnis der Veranstaltung wurde festgestellt, dass zwischen dem Petenten bzw. den Anwohnern und dem Zweckverband Einigkeit besteht, dass die mit der Petition vorgeschlagene Lösung der Entwässerung mittels einer Freispiegelleitung technisch möglich ist und lediglich hinsichtlich der Frage Uneinigkeit besteht, ob sie im Vergleich mit der vom Zweckverband vorgesehenen Lösung mit Hebeanlagen ebenfalls die erforderliche Wirtschaftlichkeit aufweist, obwohl anfänglich höhere Kosten anfallen würden und erst in einem Zeitrahmen von 50 Jahren Kostenvorteile entstehen würden.
Der Petent bzw. die Anwohner sagten zu, ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung so zu überarbeiten, dass eine Prüfung durch das TMUEN nach den für Abwasserbeseitigungskonzepte anzuwendenden Verfahren erfolgen kann, so dass eine Vergleichbarkeit mit der bereits geprüften und bestätigten Wirtschaftlichkeitsberechnung des Zweckverbands für dessen Variante gegeben ist. Dies sollte zeitnah erfolgen, da das Antragsverfahren für die Förderung ansteht bzw. bereits begonnen hat. Der Petent sagte zu, seine überarbeitete Berechnung an das TMUEN, den Zweckverband und die Landtagsverwaltung zu übermitteln. Das TMUEN sagte eine fachliche Prüfung der Berechnung zu.
Soweit der Petent eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes im Sinne einer verstärkten Bürgerbeteiligung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten forderte, hat sich in einem Gespräch mit einem Vertreter des Petenten, der Staatskanzlei, des TMUEN und der Landtagsverwaltung ergeben, dass dieses Anliegen möglicherweise anstatt im Wege einer spezialgesetzlichen Regelung im Wassergesetz zielführender im Rahmen eines generell auf mehr Bürgerbeteiligung zielenden, derzeit von der TSK vorbereiteten Projekts verfolgt werden könnte. Im Nachgang teilte ein Vertreter des Petenten mit, dass die weitere Bearbeitung dieses Anliegens nicht mehr im Rahmen des Petitionsverfahrens, sondern in Abstimmung mit der Staatskanzlei erfolgen soll.
Der Petent bzw. die Anwohner überarbeiteten wie in der Informationsveranstaltung besprochen die Unterlagen zum Vorschlag BI Wetzdorf. Er gab an, es habe nochmals ein Abstimmungstreffen beim Zweckverband in Gera gegeben, um eine Version zu besprechen, die als die finale Version zum kompletten Freispiegelsystem mit Freigefälle Anbindung in Niederpöllnitz, Gartenweg von beiden Parteien angesehen werden solle. Diese solle nun mit dem sogenannten LAWA-Tool geprüft werden, um den Kostenvergleich auf 50 Jahre darstellen zu können.
In der anschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss zunächst fest, dass das Begehr zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes von der Staatskanzlei als Bürgerbeteiligungsprozess weiter begleitet wird. Daher wurde dieser Teil der Petition als erledigt abgeschlossen.
Hinsichtlich der Planungen für Wetzdorf teilte das TMUEN in der Beratung abschließend folgenden Sachstand mit: Nachdem das TMUEN die Vorschläge der Anwohner im Hinblick auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für zu grob befunden hatte, habe man sich geeinigt, dass die Bürgerinitiative zusammen mit dem Zweckverband diese Lösung so weit ausarbeitet, dass damit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt werden könne. Daraufhin sei eine LAWA-Kostenvergleichsrechnung in mehreren Varianten vorgelegt worden.
Am 29. April 2024 seien die Ergebnisse mit der Bürgerinitiative und dem Zweckverband diskutiert worden. Die Prüfung habe ergeben, dass nach wie vor die Variante des Zweckverbands mit Hebeanlagen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vorzuziehen sei.
Im Ergebnis der Beratung hat der Petitionsausschuss zur Kenntnis genommen, dass die vom Petenten bzw. der Bürgerinitiative vorgeschlagene Variante zur Entwässerung von Wetzdorf gründlich im Rahmen der fachlich einschlägigen Verfahren geprüft wurde. Da diese Variante im Ergebnis der Prüfung nach den maßgeblichen Kriterien nicht kostengünstiger als die vom Zweckverband vorgesehene Variante ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn nunmehr diese Variante umgesetzt wird. Der Petitionsausschuss erkennt das große Engagement und den Sachverstand der Anwohner bei der Erarbeitung der Alternative für die Entwässerung von Wetzdorf an, hat aber aufgrund des Ergebnisses der Prüfung keine Möglichkeit, auf eine Umsetzung des Vorschlags der Bürgerinitiative hinzuwirken.
Deshalb beschloss der Petitionsausschuss, die Petition auch in diesem Punkt mit diesen Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.
Der Petitionsausschuss führte am 23. November 2023 eine öffentliche Anhörung durch und bat den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz als zuständigen Fachausschuss um Mitberatung. Gleichzeitig zog er den Fachausschuss zu der Anhörung hinzu. In der Anhörung sagte der Vertreter der Staatskanzlei in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) ein Informationsgespräch auf Einladung der Servicestelle „Bürger*innen-beteiligung“ der Staatskanzlei zum geplanten Abwasserbeseitigungskonzept für die Ortslage Wetzdorf mit den Bürgern unter Teilnahme des Wasser-/Abwasserzweckverbands Mittleres Elstertal zu.
Das Informationsgespräch fand am 15. Februar 2024 vor Ort im Kultur- und Vereinshaus Niederpöllnitz unter der Moderation des Leiters des Stabsreferats „Bürger*innenanliegen und Landesservicestelle Bürger*innenbeteiligung“ der Staatskanzlei statt. Teilgenommen haben ein Vertreter des TMUEN, mehrere Vertreter des Zweckverbands Mittleres Elstertal, die 1. Beigeordnete, der Ortsteilbürgermeister von Wetzdorf, mehrere Mitglieder des Gemeinderats, der Petent und mehrere Unterstützer der Petition, die auch an der öffentlichen Anhörung teilgenommen haben, ein Vertreter der Landtagsverwaltung sowie zahlreiche Einwohner.
Im Ergebnis der Veranstaltung wurde festgestellt, dass zwischen dem Petenten bzw. den Anwohnern und dem Zweckverband Einigkeit besteht, dass die mit der Petition vorgeschlagene Lösung der Entwässerung mittels einer Freispiegelleitung technisch möglich ist und lediglich hinsichtlich der Frage Uneinigkeit besteht, ob sie im Vergleich mit der vom Zweckverband vorgesehenen Lösung mit Hebeanlagen ebenfalls die erforderliche Wirtschaftlichkeit aufweist, obwohl anfänglich höhere Kosten anfallen würden und erst in einem Zeitrahmen von 50 Jahren Kostenvorteile entstehen würden.
Der Petent bzw. die Anwohner sagten zu, ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung so zu überarbeiten, dass eine Prüfung durch das TMUEN nach den für Abwasserbeseitigungskonzepte anzuwendenden Verfahren erfolgen kann, so dass eine Vergleichbarkeit mit der bereits geprüften und bestätigten Wirtschaftlichkeitsberechnung des Zweckverbands für dessen Variante gegeben ist. Dies sollte zeitnah erfolgen, da das Antragsverfahren für die Förderung ansteht bzw. bereits begonnen hat. Der Petent sagte zu, seine überarbeitete Berechnung an das TMUEN, den Zweckverband und die Landtagsverwaltung zu übermitteln. Das TMUEN sagte eine fachliche Prüfung der Berechnung zu.
Soweit der Petent eine Änderung des Thüringer Wassergesetzes im Sinne einer verstärkten Bürgerbeteiligung bei der Erstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten forderte, hat sich in einem Gespräch mit einem Vertreter des Petenten, der Staatskanzlei, des TMUEN und der Landtagsverwaltung ergeben, dass dieses Anliegen möglicherweise anstatt im Wege einer spezialgesetzlichen Regelung im Wassergesetz zielführender im Rahmen eines generell auf mehr Bürgerbeteiligung zielenden, derzeit von der TSK vorbereiteten Projekts verfolgt werden könnte. Im Nachgang teilte ein Vertreter des Petenten mit, dass die weitere Bearbeitung dieses Anliegens nicht mehr im Rahmen des Petitionsverfahrens, sondern in Abstimmung mit der Staatskanzlei erfolgen soll.
Der Petent bzw. die Anwohner überarbeiteten wie in der Informationsveranstaltung besprochen die Unterlagen zum Vorschlag BI Wetzdorf. Er gab an, es habe nochmals ein Abstimmungstreffen beim Zweckverband in Gera gegeben, um eine Version zu besprechen, die als die finale Version zum kompletten Freispiegelsystem mit Freigefälle Anbindung in Niederpöllnitz, Gartenweg von beiden Parteien angesehen werden solle. Diese solle nun mit dem sogenannten LAWA-Tool geprüft werden, um den Kostenvergleich auf 50 Jahre darstellen zu können.
In der anschließenden Beratung der Petition stellte der Petitionsausschuss zunächst fest, dass das Begehr zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes von der Staatskanzlei als Bürgerbeteiligungsprozess weiter begleitet wird. Daher wurde dieser Teil der Petition als erledigt abgeschlossen.
Hinsichtlich der Planungen für Wetzdorf teilte das TMUEN in der Beratung abschließend folgenden Sachstand mit: Nachdem das TMUEN die Vorschläge der Anwohner im Hinblick auf eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für zu grob befunden hatte, habe man sich geeinigt, dass die Bürgerinitiative zusammen mit dem Zweckverband diese Lösung so weit ausarbeitet, dass damit ein Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt werden könne. Daraufhin sei eine LAWA-Kostenvergleichsrechnung in mehreren Varianten vorgelegt worden.
Am 29. April 2024 seien die Ergebnisse mit der Bürgerinitiative und dem Zweckverband diskutiert worden. Die Prüfung habe ergeben, dass nach wie vor die Variante des Zweckverbands mit Hebeanlagen unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten vorzuziehen sei.
Im Ergebnis der Beratung hat der Petitionsausschuss zur Kenntnis genommen, dass die vom Petenten bzw. der Bürgerinitiative vorgeschlagene Variante zur Entwässerung von Wetzdorf gründlich im Rahmen der fachlich einschlägigen Verfahren geprüft wurde. Da diese Variante im Ergebnis der Prüfung nach den maßgeblichen Kriterien nicht kostengünstiger als die vom Zweckverband vorgesehene Variante ist, ist es nicht zu beanstanden, wenn nunmehr diese Variante umgesetzt wird. Der Petitionsausschuss erkennt das große Engagement und den Sachverstand der Anwohner bei der Erarbeitung der Alternative für die Entwässerung von Wetzdorf an, hat aber aufgrund des Ergebnisses der Prüfung keine Möglichkeit, auf eine Umsetzung des Vorschlags der Bürgerinitiative hinzuwirken.
Deshalb beschloss der Petitionsausschuss, die Petition auch in diesem Punkt mit diesen Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.