Betreute Taubenhäuser in Städten und Gemeinden gefördert und unterstützt vom Land Thüringen - Futter, Wasser, Ei-Austausch, Kostenübernahme Thüringen

Teaserbild der Petition
Abgeschlossen
90 Mitzeichnungen
  • Anderes, Gesundheit & Soziales
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Cornelia Merkel
    aus 76530 Baden-Baden
  • veröffentlicht am 27.11.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition wird gefordert, dass das Land Thüringen Tauben-Projekte fördert und bestehende Tauben-Projekte unterstützt, Taubenhäuser stellt, Art-gerechtes Futter und frisches Wasser bereit stellt. Tauben-Helfer/innen Hauptamtliche und Ehrenamtliche kümmern sich um Austausch von Tauben-Eiern, entfernen Tauben-Kot, bringen verletzte Tauben zum Tierarzt...

All diese Kosten sollen künftig vom Land Thüringen übernommen werden.

In Augsburg wird das erste Stadttauben-Konzept, das einen gesunden, Stadt-verträglichen Tauben-Bestand zum Ziel hat, seit 2017 von Tierschutzverein Augsburg und Umgebung e.V. erfolgreich betreut. Inzwischen gibt es Stadttauben-Projekte auch in Erfurt, Jena, Weimar und ...

Taubenhäuser, in denen die geselligen Vögel zusammen sitzen können, würden viel Leid verhindern, die Population auf sanfte Weise reduzieren, würden verhindern, dass hungernde Tauben Ungesundes fressen müssen.

Artgerechtes Futter führt zu festem Tauben-Kot, der anders als dünnflüssiger Kot keine Gebäude schädigt. "Wissen schützt Tiere" - so das Credo der ersten Bundestierschutzbeauftragten Dr. Ariane Kari.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Fütterungsverbote sind rechtswidrig und zugleich ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Das hat ein Gutachten ergeben, das Dr. Kathrin Herrmann, Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin, 2021 in Auftrag gegeben hatte -

Leben retten, statt Tauben-Leben töten. Kommunen haben Fürsorgepflicht. Denn Stadttauben sind ehemalige Haustiere - ebenso wie deren Nachkommen... Die ursprünglichen Halter der Stadttauben sind nicht ermittelbar. Deshalb müssen Halterpflichten jetzt von den Kommunen übernommen werden - Das Gegenteil ist leider der Fall.

Tierliebende Bürgerinnen und Bürger können das wild füttern sein lassen - das würde Viele vor der Gefahr noch immer hoher Bußgelder für 'unerlaubtes' Tauben-Füttern schützen, wenn sie sehen, das Land Thüringen kümmert sich gemeinsam um die Stadttauben.

Wie wird die Petition begründet?

Die Felsentaube, die in Europa und Afrika heimisch ist, wurde einst zu Haus- und Brieftauben gezüchtet. Aus Columba livia wurde so Columba livia forma domestica - die verwilderte Nachkomme der Haus- und Brieftauben.

Die Stadttaube kann nicht verbergen, woher ihre Wurzeln sind. Genetisch nachweisbar / genetisch längst nachgewiesen -

Felsentauben bauen nicht wirklich ein Nest. Sie 'kleben' ihre Eier förmlich an den Felsen - brüten zwei Wochen und nach weiteren zwei Wochen ist der Nachwuchs flügge...

Stadttauben 'kleben' ihre Eier gerne an Hauswände, Simse, etc... egal wie viele Spikes, Drähte, Vergraemungs-Maßnahmen der Mensch da anbringen mag - auch wenn das das Todesurteil für Tauben-Eltern und Tauben-Küken bedeuten kann...

Zwei Bruten pro Jahr reichen in der 'freien' Natur aus, um die Art zu erhalten. Da der Mensch aber an Fleisch und Eiern der Tauben interessiert war und ist, züchtete er die schlauen Vögel zu bis zu sieben Bruten im Jahr - daher der 'Brut-Zwang'.

Deshalb gibt es nun so viele Tauben.

Laut NABU sind es in Deutschland 190.000 bis 310.000 Brutpaare.

Dass die Tauben eine Fähigkeit besitzen, wie kein anderes Tier - auch der Mensch nicht - nämlich wieder nach Hause zu finden - fast egal - wo man sie auflässt... auch das wird vielen Tauben zum Verhängnis ...

Der Mensch nutzt die Liebe der Tauben für 'seinen' Sport.

Taube und Tauber dürfen zwei/drei Tage eng beisammen sein, dann wird der Tauber raus gezogen und in einer Transport-Box Hunderte Kilometer weit weggebracht. Kaum kann er wieder raus, will er nur noch zurück zu seiner Liebsten, zu der er mittels einer Art Duft-Karte in seinem Schnabel, auch mit Glück zurück findet.

Nicht alle schaffen das.

Laut 'Menschen für Tierrechte' gehen Schätzungen davon aus, dass 50 Prozent, in Einzelfällen bis zu 90 Prozent, die Rückkehr nicht schaffen."

Viele bleiben also auf der Stecke, landen irgendwo - die Taube wartet vergeblich - ihr 'Liebster', findet mit etwas Glück irgendwo anders Anschluss.

Stadttauben sind sehr sozial ... Auch Hochzeitstauben gesellen sich hin und wieder dazu.

Allen gemein - sie suchen die Nähe des Menschen -

Das Leid der Stadttauben ist in zweifacher Hinsicht Mensch-gemacht.

Ist der Mensch da nicht in der Pflicht -

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Es muss kein Gesetz geändert werden - Das Tierschutzgesetz muss angewendet werden.

Tauben sind keine Plage. Tauben sind keine Schädlinge.

Auch, wenn Schädlingsbekämpfer, die mit "Tauben-Schutz" werben, Tauben als Schädlinge bekämpfen. Nicht der Schutz der Stadttauben ist hier gemeint, sondern der Schutz vor Tauben. Irreführend, eine Lüge, mit der viel Geld verdient werden kann, aber auch viel Tier-Leid entstehen kann.

Die einen lieben Tauben - andere quälen, töten sie auf brutale Weise -

Wie kann das sein -

Stadttauben sind gesetzlich geschützt.

Das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz - Es gilt in ganz Deutschland.

Das Tierschutzgesetz gilt für alle Tiere, also auch für Stadttauben.

Statt diese sensiblen, intelligenten Vögel zu bekämpfen - zu vergiften - abzuschießen - mit Raubvögeln bis zur Erschöpfung zu jagen - kann man eine Lösung suchen, wie Mensch und Taube zusammen leben können.

Warum nicht ein 'Thüringer Stadttauben-Modell' - angelehnt an das 'Augsburger Stadttauben-Modell?

Dr. Christian Arleth, juristischer Referent von Dr. Kathrin Herrmann, Tierschutz-Beauftragte von Berlin, sagt: "Deutsche Kommunen stehen sowohl Tierschutz-rechtlich als auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht." - National Geographic, 02.2022 -

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