Hiermit wird eine einheitliche Regelung bei der Umsetzung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis gefordert.
Wir fordern hiermit die Landesregierung auf, sich Bayern anzuschließen und die Regelungen restriktiv umzusetzen.
Im Bundesgesetz wurde es leider versäumt eine bundeseinheitliche Regelung zu treffen, weshalb dies jetzt Ländersache ist. Wenn jedes Bundesland das jetzt anderst auslegt, führt das nur zu Unmut und Streitigkeiten in der Bevölkerung. Bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz drohen Bußgelder von 5- 30000 Euro. Der Bund hat mit dem Cannabisgesetz zwar ein Bundesgesetz beschlossen, jedoch keinen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt. Während beispielsweise in Bayern die Bußgelder bei Verstößen hoch angesetzt wurden, könnte es in anderen Bundesländern eher locker geahndet werden. Das bringt Polizisten wie Konsumenten durcheinander und führt zu Streitigkeiten.
Zudem hat der Bund Gastronomen, Wirten, Volksfestbetreibern, Sportveranstaltern, Bars, usw. frei gelassen, selbst zu entscheiden ob man bei ihnen kiffen darf oder nicht. Auch hier herrscht jetzt Chaos. Viele Volksfestbetreiber sprechen sich für ein Kiffverbot aus, da auch Familien mit Kindern diese Veranstaltungen besuchen. Andere erlauben es. Ebenso entsteht ein wirrwarr bei den Gastronomen, Clubs, Sportveranstaltern und anderen öffentlichen Veranstaltern. Selbst wenn sich jemand an die Regeln halten möchte, so wird er nicht wissen, wo ist es jetzt erlaubt und wo nicht. So ergeht es auch Familien mit Kindern. Wenn sie schädlichen Passivrauch aus dem Weg gehen wollen, müssen sie künftig vor jedem Besuch einer Veranstaltung oder bei der Planung Essen zu gehen vorab googeln, um rauszufinden, ob dort der Konsum von Cannabis erlaubt oder verboten ist. Lt CanG ist der Konsum von Cannabis im Beisein von Minderjährigen verboten. Das ist aber bei Besuchen im Freibad, bei Veranstaltungen, Gaststättenbesuche, etc. nicht einhalt- und umsetzbar. Auch die Abstandsregelung zu Kindergärten, Schulen, Sportplätzen, Spielplätzen, usw. ist weder einhalt- noch kontrollierbar. Vielen Menschen ist das gar nicht bewußt, dass es von Bundesland zu Bundesland, Gaststätten, Veranstaltungen und dergleichen unterschiedlich geregelt, gehandhabt und bei Verstößen geahndet werden könnte. Da ist Streit vorprogrammiert. Die Konsumenten bekommen Ärger, da sie unerlaubterweise z.b. bei einer Veranstaltung oder im Biergarten kiffen, gingen aber davon aus es sei erlaubt. Menschen die dem Passivrauch nicht ausgesetzt sein wollen gehen davon aus, dass man es bei solch besuchen nicht konsumieren darf und streiten sich dann mit Kiffern, da sie nicht wussten, dass der Betreiber es erlaubt hat. Oder beide Seiten streiten mit dem Betreiber, der nur von seinem Hausrecht Gebrauch machte, da es keine Regelung hierfür gibt.
In Gaststätten gilt zwar das Rauchverbot im Nichtraucherschutzgesetz des Landes auch für das rauchen eines Joints, dies gilt aber nicht für das Verdampfen von Cannabis. Daher sollte das Gesundheitsgesetz so angepasst werden, dass das Nichtraucherschutzgesetz des Landes greifen kann. Auch hier ist eine bundeseinheitliche Regelung längst überfällig und wünschenswert. Denn Nikotin ist ebenso schädlich. Auch erwachsene Menschen möchten dem schädlichen, stark riechenden Passivrauch nicht ausgesetzt werden. Aus Jugendschutzgründen ist ein Verbot des Cannabiskonsums bei Veranstaltungen, Freibädern, Gaststätten, usw. dringend gefordert.
Der Bund setzt mit dem CanG unseren Staat und unsere Bevölkerung einer drohenden Gefahr aus, mit einem Gesetz, was undurchdacht ist und nur zu Problemen der Länder und Kommunen führen wird. Um den Schaden für die Staatskassen und für die Gesundheit der Bevölkerung zu minimieren, sollten sich die Länder jetzt zusammen tun, um eine einheitliche Regelung zu finden.