Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition in der 33. Sitzung am 13. Oktober 2022 hat der Petitionsausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Laut Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 26. Oktober 1979 in der Fassung vom 12. September 2013 sollte „jährlich sowohl ein Angebot aus dem Bereich „Wettkampf“ als auch aus den Bereichen „Wettbewerb“ bzw. „Mehrkampf“ als Schulsportfest durchgeführt werden, wenn die schulischen Rahmenbedingungen es erlauben“.
An den Thüringer allgemeinbildenden Schulen ist es üblich, jährlich mindestens ein Schulsportfest durchzuführen. Zu diesem Sportfest können die o.g. Angebote der verschiedenen Bereiche genutzt werden.
Sollte wider Erwarten aus organisatorischen Gründen kein Schulsportfest stattfinden, ist es möglich, die Angebote der Bundesjugendspiele (bjs) bei einem Projekttag bzw. im Sportunterricht zu absolvieren.
Die Schulen organisieren die Durchführung der bjs eigenverantwortlich und fordern auch die entsprechenden Urkunden beim für sie zuständigen Staatlichen Schulamt ab.
Alle Thüringer Schulen sind zwar aufgefordert, an den bjs teilzunehmen, allerdings erfolgt keine Erfolgskontrolle über das TMBJS. Die verschiedenen Bereiche verfolgen das Ziel, insbesondere Kinder im Primarbereich systematisch an die in den bjs enthaltenen Grundsportarten (Leichtathletik, Schwimmen, Gerätturnen) heranzuführen. Dabei soll auf eine Frühspezialisierung und Einengung in ein zu starres Regelwerk verzichtet werden.
Die Durchführung von Sportfesten und Projekttagen im Fach Sport zählen grundsätzlich zu den Höhepunkten im Schuljahr und werden von den Schülerinnen und Schülern dankbar angenommen sowie als Abwechslung und Bereicherung des Schulalltags wahrgenommen.
Insofern wird aus sportfachlicher Sicht die Beibehaltung der bisherigen Praxis empfohlen.