D-Trasse Hof-Ilmenau-Eisenach-Göttingen

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ronny und Daniel Würfel
    aus 04539 Großstolpen
  • veröffentlicht am 07.03.2016
  • 19.05.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 7. März 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 18. April 2016 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von 3 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Im Ergebnis seiner Beratung hat der Petitionsausschuss auf die Verantwortlichkeiten und die Finanzierung des ÖPNV hingewiesen. Danach liegen der Ausbau und die Instandhaltung der Bundesschienenwege in der Zuständigkeit des Bundes. Die Finanzierung der Investitions- und Instandhaltungserfordernisse erfolgt auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbau-gesetzes. Die wesentlichen Investitionsprojekte sind dabei im Bedarfsplan für die Bundes-schienenwege festgeschrieben. Die Einordnung von Ersatzinvestitionen außerhalb des Bedarfsplans ist seit 2009 durch die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung geregelt, für deren Ausstattung der Bund einen jährlichen Infrastrukturbeitrag zur Verfügung stellt.

     

    Im Bereich der nicht bundeseigenen Schienenwege unterstützt der Freistaat Thüringen dem ÖPNV dienende Investitionen im Rahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms. Grundsätzlich liegen die nicht bundeseigenen Schienenwege in der Verantwortung der (privatwirtschaftlichen) Betreiber. Der Schienenpersonennahverkehr liegt in der Aufgabenträgerschaft des Landes, für dessen Finanzierung der Bund die Länder mit Regionalisierungsmitteln ausstattet. Die Zuständigkeit für Planung, Organisation und Finanzierung des Straßenpersonennah¬verkehrs obliegt den kommunalen Aufgabenträgern.

     

    Soweit die genannten Streckenabschnitte auf dem Gebiet von Thüringen liegen und auch eine Zuständigkeit des Freistaats gegeben ist, ist seitens der Landesregierung keine der begehrten Maßnahmen vorgesehen.

     

    Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.