Die Zahl der Menschen mit Typ-2-Diabetes und Adipositas steigt in Thüringen seit Jahren kontinuierlich. Besonders betroffen sind Kinder, Jugendliche und sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen. Übermäßiger Zuckerkonsum gilt als einer der zentralen Risikofaktoren. Der durchschnittliche tägliche Zuckerkonsum in Deutschland liegt mit rund 90 Gramm deutlich über den Empfehlungen der World Health Organization.
Freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie im Rahmen der Nationalen Reduktionsstrategie zeigen bislang keine ausreichende Wirkung. Trotz klarer wissenschaftlicher Evidenz wurde eine wirksame Lenkungsmaßnahme – wie eine Abgabe auf stark zuckerhaltige Produkte – politisch abgelehnt.
Internationale Erfahrungen belegen jedoch eindeutig: Gesundheitsabgaben auf zuckerhaltige Getränke führen zu einer deutlichen Reduktion des Zuckergehalts, zu sinkendem Konsum und zu positiven gesundheitlichen Effekten – insbesondere bei einkommensschwachen Haushalten.
Diabetes ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Präventionsproblem. Prävention darf nicht allein der Eigenverantwortung überlassen werden, wenn Marktmechanismen und aggressive Vermarktung insbesondere Kinder und Jugendliche beeinflussen.
Eine zweckgebundene Gesundheitsabgabe verbindet gesundheitspolitische Lenkung mit sozialer Investition. Sie ermöglicht:
- die Finanzierung gesunder Schul- und Kitaernährung
- den Ausbau von Präventions- und Bildungsprogrammen
- die gezielte Unterstützung benachteiligter Familien
- eine langfristige Entlastung des Gesundheitssystems
Der Freistaat Thüringen steht in der Verantwortung, wirksame, evidenzbasierte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung umzusetzen und gesundheitliche Chancengleichheit zu stärken.