Das Ziel der Petition besteht darin, dass die Verfahrensregelungen nach § 50 der Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung – ThürBhV vom 25. Mai 2012 – zum 29.11.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe -) durch Regelungen ergänzt werden, die es den jeweils Beihilfeberechtigten ermöglichen, dass die Festsetzungsstelle die Beihilfe auf Antrag der beihilfeberechtigten Person an Dritte auszahlen kann (Direktabrechnung).
Direktabrechnung von Dritten an die Beihilfestelle
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eingereicht von Rainer Kräuter
aus 07407 Rudolstadt - veröffentlicht am 23.01.2024