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Direktabrechnung von Dritten an die Beihilfestelle

Abgeschlossen
596 Mitzeichnungen
  • Öffentlicher Dienst
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Rainer Kräuter
    aus 07407 Rudolstadt
  • veröffentlicht am 23.01.2024
  • 12.09.2025
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 12.09.2025
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 12.09.2025
    Abschlussbericht

    Im Rahmen seiner Beratung hat der Petitionsausschuss auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts“ (Drs. 8/1276) verwiesen. Mit diesem Gesetzentwurf ist eine Änderung des § 72 Thüringer Beamtengesetz vorgesehen. Diese Änderung konkretisiert und ergänzt die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Thüringer Beihilfevorschriften und soll u.a. auch ermöglichen, in den Beihilfevorschriften Regelungen zur Direktabrechnung zu implementieren. 

    Die Erste Beratung des v.g. Gesetzentwurfs erfolgte in der Plenarsitzung am 19. Juni 2025. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen, der zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren beschloss.

    Da sich das Petitionsanliegen auf eine in der Beratung befindliche Vorlage bezieht, hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 9 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz an den Fachausschuss als Material überwiesen. Damit ist sichergestellt, dass die Eingabe bei den Beratungen zum v.g. Gesetzentwurf berücksichtigt wird.

    Das Petitionsverfahren ist damit abgeschlossen.

     

  • 29.04.2024
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 23. Januar 2024 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 230 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 366 Unterstützern vor.

    Mit insgesamt 596 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 06.03.2024
    Statusänderung zu In Beratung
  • 23.01.2024
    Statusänderung zu Mitzeichnen