Im Rahmen seiner Beratung hat der Petitionsausschuss auf den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts“ (Drs. 8/1276) verwiesen. Mit diesem Gesetzentwurf ist eine Änderung des § 72 Thüringer Beamtengesetz vorgesehen. Diese Änderung konkretisiert und ergänzt die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Thüringer Beihilfevorschriften und soll u.a. auch ermöglichen, in den Beihilfevorschriften Regelungen zur Direktabrechnung zu implementieren.
Die Erste Beratung des v.g. Gesetzentwurfs erfolgte in der Plenarsitzung am 19. Juni 2025. Der Gesetzentwurf wurde an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen, der zunächst ein schriftliches Anhörungsverfahren beschloss.
Da sich das Petitionsanliegen auf eine in der Beratung befindliche Vorlage bezieht, hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 9 Abs. 2 Thüringer Petitionsgesetz an den Fachausschuss als Material überwiesen. Damit ist sichergestellt, dass die Eingabe bei den Beratungen zum v.g. Gesetzentwurf berücksichtigt wird.
Das Petitionsverfahren ist damit abgeschlossen.

