Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses trifft die in der Petition geschilderte Problemlage im Kern zu. In der Anerkennungsstelle für ausländische Lehramtsqualifikationen besteht derzeit eine erhebliche strukturelle Belastungssituation. Ursächlich hierfür ist insbesondere ein deutlich gestiegenes Antragsaufkommen bei gleichzeitig unzureichender personeller Ausstattung in der Vergangenheit. In der Folge ist ein signifikanter Bearbeitungsrückstand entstanden, der derzeit zu erheblich verlängerten Verfahrensdauern führt.
Auch in dem mittelbar angesprochenen Einzelfall ist festzustellen, dass der Antrag ordnungsgemäß eingegangen ist, jedoch eine zeitnahe Eingangsbestätigung und erste Prüfung aufgrund der bestehenden Rückstände nicht erfolgen konnte. Dies entspricht der gegenwärtigen Situation in sämtlichen Verfahren und stellt keine Einzelfallabweichung dar. Die Bearbeitung erfolgt strikt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.
Die Kritik an fehlender Transparenz und langen Bearbeitungszeiten wird als berechtigt angesehen. Ebenso ist die dargestellte Diskrepanz zwischen bestehendem Lehrkräftebedarf und verzögerten Anerkennungsverfahren bekannt und wird als bildungspolitisch herausfordernd bewertet.
Hinsichtlich der angesprochenen Dokumentenanforderungen ist darauf hinzuweisen, dass die Anerkennungsverfahren an geltende landesrechtliche Vorgaben gebunden sind. Diese umfassen insbesondere Anforderungen an die Form und Echtheit der vorzulegenden Nachweise. Abweichungen hiervon sind nur im Rahmen gesetzlicher Anpassungen möglich.
Zur Verbesserung der Situation wurden bereits die folgenden Maßnahmen ergriffen bzw. befinden sich in Umsetzung:
Personelle Verstärkung: Die Anerkennungsstelle wurde mit Wirkung zum 1. April 2026 personell erweitert.
Digitalisierung der Verfahren: Die Einführung einer digitalen Antragsstrecke zur elektronischen Einreichung und Bearbeitung von Unterlagen wird derzeit umgesetzt.
Rechtliche Anpassungen: Es werden landesrechtliche Änderungen vorbereitet mit dem Ziel, die Anerkennung englischsprachiger Dokumente auszuweiten und den Umfang verpflichtender Beglaubigungen auf ein erforderliches Mindestmaß zu reduzieren.
Organisatorische Optimierungen: Interne Verfahrensabläufe werden überprüft und sukzessive angepasst, um Effizienzpotenziale zu heben und Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
Transparenzmaßnahmen: Es ist beabsichtigt, künftig stärker über Verfahrensstände und durchschnittliche Bearbeitungszeiten zu informieren.
Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Verfahren mittelfristig deutlich zu beschleunigen und den Zugang qualifizierter Lehrkräfte zum Thüringer Schuldienst zu erleichtern.
Nach § 13 des Thüringer Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (ThürBQFG) ist über die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen und kann in begründeten Einzelfällen einmal angemessen verlängert werden, sofern die Besonderheiten der Angelegenheit dies rechtfertigen.
Es ist Ziel der Verwaltung, diese gesetzlich vorgegebene Frist einzuhalten. Vor dem Hintergrund der derzeitigen strukturellen Belastungssituation kann dies jedoch aktuell nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Die bereits eingeleiteten Maßnahmen dienen insbesondere dazu, künftig eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die in der Petition angesprochenen strukturellen Defizite in der Sache erkannt sind und bereits aktiv bearbeitet werden. Die bestehenden Verzögerungen sind im Wesentlichen auf strukturelle und personelle Engpässe zurückzuführen und nicht Ausdruck mangelnder Bearbeitungsbereitschaft.
Die eingeleiteten personellen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen werden voraussichtlich zu einer spürbaren Verbesserung der Verfahrensdauer und -transparenz führen. Kurzfristige Effekte sind aufgrund der bestehenden Rückstände jedoch nur eingeschränkt zu erwarten.
Die Petition gibt insofern Anlass, die bereits eingeleiteten Reformprozesse konsequent fortzuführen.

