Es gibt in Deutschland inzwischen mehr konfessionsfreie Menschen als Katholiken oder Protestanten. In Thüringen waren im Jahr 2020 7,5% der Bevölkerung konfessionell an die katholische Kirche gebunden, ca. 20% waren konfessionell an die evangelische Kirche gebunden. Allein aus Gründen der Fairness müssten gesetzliche Feiertage respektive ein Teil davon auch auf die konfessionsfrei Mehrheit der Gesellschaft zugeschnitten sein. Gegenwärtig stehen in Thüringen vier nicht religiös konnotierte Feiertage (Neujahr, Tag der Arbeit, Internationaler Kindertag, Tag der Deutschen Einheit) acht Feiertagen mit dezidiert religiösem Bezug (Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Reformationstag, Weihnachten, 2. Weihnachtsfeiertag) gegenüber.
Die (weitere) Säkularisierung des Feiertagsrechts hätte qua neutraler respektive weltlicher Bezüge der Feiertage zur Folge, dass die Trennung von Kirche und Staat sowie dem sich daraus ergebenden Abstandsgebot zu allen Religionsgemeinschaften Rechnung getragen wird. Die Stiftung dieses neuen Feiertages wäre ein starkes Zeichen dafür, dass der Freistaat Thüringen in seiner Feierkultur nicht nur gläubige Christen respektiert, sondern auch die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich keiner Religions- oder Glaubensgemeinschaft zugehörig fühlen, und damit auch jenen, die eine dezidiert säkulare Weltsicht vertreten.
Darüber hinaus könnte man, abermals aus Fairnesserwägungen heraus dafür argumentieren, dass die bestehende Benachteiligung, die jenen Thüringer Bürgerinnen und Bürgern, die weder im Landkreis Eichsfeld, noch in ausgewählten Gemeinden des Unstrut-Hainich-Kreise oder des Wartburgkreises ihren Wohnsitz haben, aus den feier- und gedenktagsgesetzlichen Regelungen entsteht, beseitigt würde. So dass alle Thüringerinnen und Thüringer in den Genuss von insgesamt 12 Feiertagen kommen würden.