Einführung des Azubi-Tickets in allen Thüringer Landkreisen

Abgeschlossen
110 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Alicia Kellner
    aus 07973 Greiz
  • veröffentlicht am 20.01.2020

Welches Ziel hat die Petition?

Mit der Petition wird die Einführung des vergünstigten Azubi-Tickets Thüringen in allen Landkreisen des Freistaats Thüringen, auch im Landkreis Greiz, gefordert.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Der Landkreis Greiz verweigert bisher die Einführung des vergünstigen thüringenweiten Azubi-Tickets.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Der Kreistag des Landkreises Greiz hat bisher immer gegen die Einführung des vergünstigten thüringenweiten Azubi-Tickets im Territorium des Landkreises Greiz gestimmt.

Wie wird die Petition begründet?

Der Landkreis Greiz ist der einzige Landkreis in Thüringen, der das vergünstigte Azubi-Ticket Thüringen nicht anerkennen will. Mit der Petition soll für die Gleichberechtigung aller Auszubildenden in Thüringen gesorgt werden. Mit dem Ticket können Auszubildende für den Preis von 50 Euro pro Monat quer durch Thüringen fahren, mit der Bahn und im VMT-Gebiet auch mit Bussen. Derzeit kostet das Ticket 179,44 Euro für die Auszubildenden. In den Landkreisen, die dieses Ticket anerkennen, profitieren die Auszubildenden bereits davon und zahlen nur 50 Euro pro Monat. Die Differenz von 129,44 Euro übernimmt der Freistaat Thüringen. Mit der Einführung dieses Azubi-Tickets Thüringen im Landkreis Greiz stünde den Auszubildenden eine durchgängige Reisekette durch ganz Thüringen mit nur einem Fahrschein zur Verfügung. Für die rund 2.000 Auszubildenden im Landkreis Greiz würde der Örtliche Personennahverkehr attraktiver.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es wurde bereits zweimal durch die Initiativgruppe "Azubi-Ticket" ein Bürgerbegehren zur Einführung des Azubi-Tickets im Landkreis Greiz eingereicht und durch die Verwaltung des Landkreises Greiz abgelehnt.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen