Einrichtung Härtefallfonds für rückwirkend erhobene Straßenausbaubeiträge

Abgeschlossen
121 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Sascha Wüstemann
    aus 98693 Ilmenau
  • veröffentlicht am 20.12.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Zum 01.01.2019 wurden die Straßenausbaubeiträge durch den Thüringer Landtag abgeschafft. Für eine Übergangszeit von vier Jahren (2015 - 2018), in denen noch Bescheide ausgestellt werden konnten, wurde parallel die Errichtung eines Härtefallfonds von der Landesregierung beauftragt, jedoch bisher immer noch nicht umgesetzt. Wir fordern eine abschließende rechtliche Umsetzung des Härtefallfonds durch das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.

Anm. des Petitionsausschusses - Gleichlautende Petitionen liegen von weiteren Bewohnern vor:

Henni Heubach, 98693 Ilmenau 

Erika und Werner Eckstein, 98693 Ilmenau

Bärbel Eydam, 98693 Ilmenau

Franciska und Robert Völker, 98693 Ilmenau

Steffen Vogler, 98693 Ilmenau

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Bescheide zur nachträglichen Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Übergangszeit von 2015 - 2018

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Stadtverwaltung Ilmenau

Wie wird die Petition begründet?

Die Beiträge für Anliegerstraßen gemäß der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Ilmenau sind für alle Betroffenen unverhältnismäßig hoch. Insbesondere durch die bereits erfolgte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge stellt dies unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine besondere Härte dar.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Abschließende rechtliche Umsetzung der Härtefallklausel durch das zuständige Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales.

Der Landtag hat mit Mehrheit der Rot-Rot-Grünen-Koalition, CDU und AfD einen Konsens zur Umsetzung des Härtefallfonds gefunden. Diese Umsetzung wird seitens des SPD-geführten Innenministeriums blockiert. Die Argumente der SPD (49. Plenarsitzung) sind extrem pauschaliert und realitätsfern. Aktuell stehen sämtliche Bescheide der Anlieger der Straße "In der Weide" diesen Argumenten nachweislich entgegen. Diese Lage sollte dringend strukturiert und durch eine Verordnung oder Durchführungsbestimmung durch das Innenministerium abschließend umgesetzt werden.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Widersprüche mehrerer betroffener Anlieger

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen