Der Petitionsausschuss hatte am 1. November 2016 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt und den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport um Mitberatung ersucht.
In seiner Sitzung am 9. März 2016 hat sich der Petitionsausschuss eingehend mit dem Anliegen auseinandergesetzt. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt insbesondere Folgendes festzustellen:
In den Haushaltsjahren 2016/2017 wurden jeweils 500 Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern in Thüringen vorgenommen bzw. werden noch vorgenommen. Außerdem wurden bereits im Jahr 2015 500 (unbefristete) Einstellungen von Lehrerinnen und Lehrern vorgenommen.
Die Verteilung dieser und der zu jedem Einstellungstermin zur Verfügung stehenden Einstellungen erfolgt im Verhältnis des Bedarfs des Staatlichen Schulamts zum Gesamtbedarf Thüringens. Damit wird erreicht, dass die vorhandenen Ressourcen bedarfsgerecht verwendet werden. Die Staatlichen Schulämter ihrerseits sind dann für die Zuweisung an die Schularten und Schulen zuständig. Im Vorfeld der Verteilung dieser Einstellungen auf die Schularten und Schulen sowie die Festlegung der Fächer wird durch das Schulamt der festgestellte Mangel schulart- und fachspezifisch priorisiert. Die Schulen können in Kooperation mit den Schulämtern Stellen auch schulscharf besetzen, was jedoch insbesondere bei kleinen Schulen im ländlichen Raum schwierig ist.
Neben der v.g. unbefristeten Einstellung von Lehrern wurden und werden befristete Einstellungen in folgenden Bereichen vorgenommen: 100 Vollzeitbeschäftigte als Vertretungsreserve zur Vermeidung von Unterrichtsausfall infolge von Erkrankung von Lehrkräften, 100 Vollzeitbeschäftigte für die Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache (hier werden im Jahr 2017 weitere 50 Einstellungen vorgenommen) sowie 100 Vollzeitbeschäftigte zur Deckung des durch die Beschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache entstehenden Bedarfs im allgemeinen Unterricht – im August 2016 und im Januar 2017 wurden bzw. werden noch jeweils weitere 100 befristete Einstellungen vorgenommen. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen werden nach dem Bedarf der einzelnen Schulämter kontingentiert. Die Staatlichen Schulämter ordnen die zugewiesenen Einstellungsmöglichkeiten einzelnen Schulen mit Fach/Fachkombination eigenverantwortlich zu und leiten die Personalmaßnahmen zur Stellenbesetzung ein.
Die Zahl von Planstellen und Stellen im Landeshaushalt und damit auch im Einzelplan 04 richtet sich danach, welche Aufgaben mit der Besetzung dieser Planstellen/Stellen erfüllt werden sollen und in welchem Umfang; dies auch unter Berücksichtigung der finanziellen Mittel. Im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer wird die Bedarfsermittlung nach den Regelungen der Verwaltungsvorschrift zur Organisation des jeweiligen Schuljahres und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen vorgenommen. Der so ermittelte Bedarf zuzüglich zu berücksichtigender Sonderbedarfe wie bspw. für langzeiterkrankte Beschäftigte wird im Haushaltsplan dargestellt. Darüber hinaus ist kein Raum für das Vorhalten von Reserven für einen eventuellen Vertretungsfall.
Mit Ausnahme solcher Planstellen/Stellen, die zukünftig aufgrund des Stellenabbau¬konzeptes wegfallen sollen, werden alle frei werdenden Planstellen/Stellen nachbesetzt. In der Regel handelt es sich bei den wegfallenden Planstellen/Stellen um solche, die für die Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt werden, bspw. weil sie noch vorgehalten wurden für Beschäftigte in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, die in eben der Freistellungsphase bereits nicht mehr im Unterricht eingesetzt waren.
Bezüglich der begehrten Verbeamtung ist zu konstatieren, dass es nach geltender Rechtslage dem Land freisteht, ob es Lehrerinnen und Lehrer als Beamte oder als Tarifbeschäftigte beschäftigt. Die Entscheidung des Landes, seine Lehrerinnen und Lehrer im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen, ist somit eine politische Entscheidung, die weder einfachgesetzlich noch verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung entschieden, ab dem 1. August 2017 in Thüringen eine schrittweise Verbeamtung der Lehrerinnen und Lehrer – sowohl bei den Neueinstellungen als auch bei bereits im Dienst befindlichen Lehrkräften – einzuführen. Zusätzlich werden derzeit Fragen der Eingangsbesoldung und der so genannten Sprungbeförderung abgestimmt, um Schulleiter auf die Stufen A 15 oder A 16 haben zu können, obwohl sie die Stufe A 14 noch nicht erreicht haben.
Aufgrund der vorgenannten Ausführungen geht der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon aus, dass dem Anliegen teilweise entsprochen wurde.