Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition in der 33. Sitzung am 13. Oktober 2022 hat der Petitionsausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft einbezogen.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr im Freistaat Thüringen in der Regel bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegt. Diese entscheiden über den Ausstattungsgrad der Bushaltestellen im jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Die Einrichtung und der Betrieb solcher Stelen sind mit hohen Kosten verbunden (Stromanschluss, Datenversorgung, Wartung, Beseitigung Vandalismus etc.). Daher finden sich solche Infrastrukturen in der Regel im Stadtverkehr (dichte Taktfolge, mehrere Linien) sowie an wichtigeren Haltestellen und Knotenpunkten im Regionalbusverkehr (Umsteigepunkte, Busbahnhöfe).
Auf der anderen Seite bestehen im Freistaat Haltestellen mit nur wenigen Fahrten am Tag (z.B. Schulbus-Haltestellen), dort wo die Aufstellung einer speziellen DFI-Stele ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis impliziert. An allen Haltestellen sind zudem statische Fahrplaninformationen in Form von Aushangfahrplänen zu finden.
Aktuelle Daten über Verspätungen, Kursausfälle oder Umleitungen sind trotzdem auch für Haltestellen ohne DFI-Stele verfügbar, da diese in den elektronischen Fahrplanauskunftssystemen abrufbar sind. Diese existieren auch für „unterwegs" und so kann der Fahrgast die gewünschte Information ggf. über ein Smartphone abrufen. Neben Verbindungsauskünften lassen sich in diesen Apps auch sogenannte Abfahrtsmonitore für die gewünschte Haltestelle generieren und abrufen. Dort ist auch eine Verspätung des gewünschten Kurses sichtbar. Eine weitere Möglichkeit (z.B. für Hotels und Tourist-Informationen) ist die Aufstellung eines normalen TV-Bildschirms, auf welchem der Abfahrtsmonitor der gewünschten Haltestelle verlinkt und öffentlich angezeigt werden kann.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.