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Entlastung des ÖPNV-Nadelöhrs Erfurt-Hauptbahnhof–Anger: Für ein barrierefreies, zukunftsfähiges und kollisionsfreies Straßenbahnnetz

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  • Mobilität
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Ronny und Daniel Würfel
    aus 04539 Großstolpen
  • veröffentlicht am 30.06.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

1. Deine persönlichen Erfahrungen aus dem Alltag

Nichts überzeugt Politiker mehr als echte Beispiele aus dem Leben. Du könntest reinschreiben:


  • Wie sich der Stau anfühlt: „Es kann nicht sein, dass man regelmäßig in der Bahn sitzt und wertvolle Zeit verliert, nur weil sich die Bahnen in der Bahnhofstraße gegenseitig blockieren.“
  • Das Problem mit dem Lieferverkehr: „Ich beobachte immer wieder, dass rücksichtslose Paketdienste oder Autos auf den Gleisen stehen und den ganzen Tram-Verkehr lahmlegen. Hier muss die Stadt endlich härter durchgreifen!“

2. Den Fokus noch stärker auf Barrierefreiheit legen

Da dir das Thema zu Recht am Herzen liegt, kannst du hier noch mal nachlegen:


  • Gegen Barrieren im Untergrund: „Ein Tunnel klingt modern, bedeutet aber in der Realität: kaputte Aufzüge, lange Wege und Angstbäume im Untergrund. Wir Fahrgäste wollen oberirdisch, sicher und direkt an der frischen Luft ein- und aussteigen!“
  • Sicherheit am Bahnsteig: „Wenn sich zu viele Menschen und Bahnen auf engen Bahnsteigen drängeln, wird es gefährlich – besonders für Menschen im Rollstuhl, mit Gehshilfen oder für Familien mit Kinderwagen.“

3. Eine konkrete Forderung an die Stadtwerke (EVAG)

Du könntest noch einen Satz direkt an die Betreiber der Bahnen richten:


  • „Die EVAG muss flexibler werden. Anstatt stur am alten Netz festzuhalten, müssen endlich neue Wege über den Juri-Gagarin-Ring geprüft werden, um den Anger zu entlasten.“


Wie wird die Petition begründet?

1. Petitionsbegehren (Was gefordert wird)

Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt sowie die zuständigen Ministerien des Landes Thüringen werden aufgefordert, eine umfassende Umstrukturierung und Entlastung des Straßenbahn-Nadelöhrs zwischen dem Hauptbahnhof und dem Anger (Bahnhofstraße) in die Wege zu leiten.

Statt unrealistischer und die Barrierefreiheit gefährdender Tunnelprojekte wird eine oberirdische Netz-Neuaufstellung (Schaffung einer Bypass-Ausweichstrecke, z.B. über den Juri-Gagarin-Ring) sowie eine rigide Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße gefordert.


2. Begründung und konkrete Vorschläge

Die Bahnhofstraße zwischen Hauptbahnhof und Anger ist die absolute Lebensader des Erfurter Nahverkehrs. Nahezu alle Linien werden hier durch ein enges Nadelöhr geschleust. Schon kleine Störungen (Lieferverkehr, Unfälle, Fußgängeraufkommen) führen zum Kollaps des gesamten städtischen und regionalen ÖPNV-Netzes.

Um dieses Problem zukunftssicher und im Sinne aller Bürger zu lösen, werden folgende Maßnahmen gefordert:


  • Einrichtung einer oberirdischen Bypass-Strecke: Umleitung ausgewählter Linien über eine neu zu schaffende Trasse (z. B. Juri-Gagarin-Ring), um den Anger als alleinigen, überlasteten Knotenpunkt zu entzerren.
  • Sicherung der Barrierefreiheit (Nein zum Tunnel): Ein Tunnelbau wird ausdrücklich abgelehnt. Tiefgehende Tunnelstationen bedeuten durch anfällige Aufzugsanlagen und lange Wege erhebliche Barrieren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrer und ältere Bürger. Der Einstieg muss oberirdisch, direkt und barrierefrei bleiben.
  • Einsatz von XXL-Zügen statt Taktverdichtung: Um den Stau von Straßenbahnen hintereinander zu verhindern, ist der Fokus auf längere Zugverbände zu legen, die mehr Passagiere bei weniger Einzelfahrten befördern.
  • Rigoroses Freihalten der Schienentrasse: Absolutes und streng kontrolliertes Einfahr- und Halteverbot für den Liefer- und Individualverkehr in der Bahnhofstraße zu den Hauptverkehrszeiten, um künstliche Staus zu verhindern.

3. Gesetzliche Hinweise und rechtliche Grundlagen

Diese Petition stützt sich auf grundlegende Rechte und gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes Thüringen:


  • Grundgesetz (GG) - Artikel 17 (Petitionsrecht): Jermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
  • Thüringer Verfassung - Artikel 14: Garantiert das petitionsrechtliche Verfahren auf Landesebene vor dem Thüringer Landtag.
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - § 8 Absatz 3: Dieses Bundesgesetz schreibt zwingend vor, dass die absolute Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV zu gewährleisten und stetig auszubauen ist. Ein Tunnelbau würde diesem gesetzlichen Ziel durch das Schaffen neuer Barrieren (Tiefbahnsteige, fehleranfällige Aufzüge) widersprechen.
  • Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG): Verpflichtet die Kommunen und das Land, öffentliche Infrastrukturen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen