1. Petitionsbegehren (Was gefordert wird)
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt sowie die zuständigen Ministerien des Landes Thüringen werden aufgefordert, eine umfassende Umstrukturierung und Entlastung des Straßenbahn-Nadelöhrs zwischen dem Hauptbahnhof und dem Anger (Bahnhofstraße) in die Wege zu leiten.
Statt unrealistischer und die Barrierefreiheit gefährdender Tunnelprojekte wird eine oberirdische Netz-Neuaufstellung (Schaffung einer Bypass-Ausweichstrecke, z.B. über den Juri-Gagarin-Ring) sowie eine rigide Verkehrsberuhigung der Bahnhofstraße gefordert.
2. Begründung und konkrete Vorschläge
Die Bahnhofstraße zwischen Hauptbahnhof und Anger ist die absolute Lebensader des Erfurter Nahverkehrs. Nahezu alle Linien werden hier durch ein enges Nadelöhr geschleust. Schon kleine Störungen (Lieferverkehr, Unfälle, Fußgängeraufkommen) führen zum Kollaps des gesamten städtischen und regionalen ÖPNV-Netzes.
Um dieses Problem zukunftssicher und im Sinne aller Bürger zu lösen, werden folgende Maßnahmen gefordert:
- Einrichtung einer oberirdischen Bypass-Strecke: Umleitung ausgewählter Linien über eine neu zu schaffende Trasse (z. B. Juri-Gagarin-Ring), um den Anger als alleinigen, überlasteten Knotenpunkt zu entzerren.
- Sicherung der Barrierefreiheit (Nein zum Tunnel): Ein Tunnelbau wird ausdrücklich abgelehnt. Tiefgehende Tunnelstationen bedeuten durch anfällige Aufzugsanlagen und lange Wege erhebliche Barrieren für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollstuhlfahrer und ältere Bürger. Der Einstieg muss oberirdisch, direkt und barrierefrei bleiben.
- Einsatz von XXL-Zügen statt Taktverdichtung: Um den Stau von Straßenbahnen hintereinander zu verhindern, ist der Fokus auf längere Zugverbände zu legen, die mehr Passagiere bei weniger Einzelfahrten befördern.
- Rigoroses Freihalten der Schienentrasse: Absolutes und streng kontrolliertes Einfahr- und Halteverbot für den Liefer- und Individualverkehr in der Bahnhofstraße zu den Hauptverkehrszeiten, um künstliche Staus zu verhindern.
3. Gesetzliche Hinweise und rechtliche Grundlagen
Diese Petition stützt sich auf grundlegende Rechte und gesetzliche Vorgaben des Bundes und des Landes Thüringen:
- Grundgesetz (GG) - Artikel 17 (Petitionsrecht): Jermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
- Thüringer Verfassung - Artikel 14: Garantiert das petitionsrechtliche Verfahren auf Landesebene vor dem Thüringer Landtag.
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG) - § 8 Absatz 3: Dieses Bundesgesetz schreibt zwingend vor, dass die absolute Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV zu gewährleisten und stetig auszubauen ist. Ein Tunnelbau würde diesem gesetzlichen Ziel durch das Schaffen neuer Barrieren (Tiefbahnsteige, fehleranfällige Aufzüge) widersprechen.
- Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG): Verpflichtet die Kommunen und das Land, öffentliche Infrastrukturen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderungen sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.