Erhalt des Naturraumes Merketal

Abgeschlossen
53 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Katrin Arnold
    aus 99425 Weimar
  • veröffentlicht am 12.07.2021
  • 05.09.2022
    Abschlussbericht

    Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) teilte zur Petition mit, der Standort „Im Merketal II“ sei seit dem Jahr 2003 wirksam im Flächennutzungsplan der Stadt Weimar als Wohnbau- und Ausgleichsfläche dargestellt. Dementsprechend habe der Stadtrat der Stadt Weimar im Jahr 2019 das „Wohnungsmarkt-konzept 2019 bis 2023“ beschlossen, das für den Standort „Im Merketal II“ kurzfristig vorzubereitende Untersuchungen und den Beginn des Bauleitverfahrens beinhalte. Im weiteren Verlauf habe der Stadtrat den Verkauf des städtischen Grundstücks Gemarkung Ober­weimar, Flur 8, Flurstück 90/3, an die LEG Thüringen sowie den Abschluss eines städtebaulichen Grundvertrags mit der LEG Thüringen zur Entwicklung des Wohngebiets „Im Merketal“ beschlossen. Auf dieser Grundlage habe der weitere Planungsprozess begonnen. Nach Mit­teilung des Landesverwaltungsamts werde die Beauftragung einer Verkehrsuntersuchung er­folgen. Die Öffentlichkeit werde in geeigneter Form hierüber informiert. Auch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werde es eine zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Ausweislich des städtebaulichen Grundvertrags mit der LEG werde diese mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs beauftragt.

    Die harmonische Gestaltung der Gemeindeentwicklung (kommunales Planungsbüro) unter Be­achtung der Belange der Umwelt und des Naturschutzes sowie der Belange von Wirtschaft und Gewerbe, die Bauleitplanung und, sofern betroffen, der öffentliche Wohnungsbau würden der Stadt Weimar im eigenen Wirkungskreis obliegen (§ 2 Abs. 1 ThürKO).

    Das Landesverwaltungsamt habe hierzu erläutert, dass gegen diese Beschlüsse keine rechtsaufsichtlichen Bedenken bestünden. Insbesondere habe die Stadt bei der Aufstellung des Bebauungsplans die Belange gemäß § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. Sämtliche im Rahmen der Petition vorgebrachten Bedenken fänden sich in diesen Belangen wieder, so dass diese im Planungsverfahren einer entsprechenden Prüfung unterzogen würden.

    Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Im sechswöchigem Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition dort von 52 Mitzeichnern unterstützt. Weiterhin liegen dem Petitionsausschuss Unterschriftslisten mit weiteren 440 Unterstützungsunterschriften vor, die auf dem Petitionsportal openPetition gesammelt wurden. Weitere 561 Unterschriften wurden schriftlich gesammelt. Da auch kumuliert das Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

    Die Initiatorin der Petition hat die Petition im Verfahren dahingehend ergänzt, dass gegen die verwaltungstechnischen Abläufe bisher sicherlich nichts einzuwenden sei. Die Kritik an dem Vorhaben werde jedoch aufrechterhalten, zumal sich sowohl der Bund als auch das Land Thüringen grundsätzlich dazu bekennen würden, den Flächenverbrauch und die weitere Versiegelung von Ackerland zu minimieren. Wenn sich das Vorhaben an diesem Ziel messen lassen wolle, gebe es keinen vernünftigen Grund, weshalb nicht zunächst Brachflächen innerhalb der Stadt für Wohnbauzwecke umgenutzt würden. Auch vor dem Hintergrund der notwendigen CO-2-Reduktion könne ein solches Bauvorhaben nicht nachhaltig sein.

    Bei der abschließenden Beratung der Petition in der 25. Sitzung am 20. Januar 2022 fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass bislang formal noch keine Bauleitplanung seitens der Stadt Weimar initiiert wurde. Gleichwohl gibt es konkrete Pläne der Stadt, eine Wohnbebauung auf der Fläche zu realisieren. Durch den Verkauf des Grundstücks und die Beauftragung der LEG wurde bereits der Grundstein für die notwendigen weiteren Planungsschritte gelegt.

    Die Bauleitplanung steht den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung zu. Eine Einflussnahme des Landes im Rahmen der Aufsicht ist lediglich möglich, wenn Planungen gegen rechtliche Vorgaben verstoßen. Hierfür liegen bislang jedoch keine Anhaltspunkte vor.

    Im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplans stehen der Bevölkerung umfangreiche Beteiligungsmöglichkeiten zu. Darüber hinaus ist aus Sicht des Petitionsausschusses zu konstatieren, dass eine Lösung vorliegend nicht auf landes-, sondern nur auf kommunal­politischer Ebene erfolgen kann. Dementsprechend empfiehlt der Petitionsausschuss den Petenten, noch einmal intensiv bei den im Stadtrat von Weimar vertretenen Fraktionen für ihre Interessen zu werben.

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) ThürPetG abzuschließen. Mit dem Beschluss des Aus­schusses ist das Petitionsverfahren beendet.

  • 24.08.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 12. Juli 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 52 Mitzeichnern unterstützt.

    Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht. Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.