Erhaltung des oberen Mühlgraben Vacha als Biotop und historisches Fließgewässer bishin zur Lohmühle in die Oechse mündend

Abgeschlossen
67 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Sebastian Müller
    aus 36404 Vacha
  • veröffentlicht am 29.03.2021
  • 05.09.2022
    Abschlussbericht

    Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) teilte mit, der in Rede stehende Mühlgraben befinde sich als ein Gewässer 2. Ordnung mit einer Länge von ca. 1.050 Metern im Eigentum der Stadt Vacha. Es handele sich hierbei nicht um ein gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz. Im Frühjahr 2018 sei der Mühlgraben nach Baumaßnahmen wieder in Betrieb genommen worden. Allerdings zeigten sich in der dauerhaften Nutzung und Funktions­fähigkeit erhebliche Schwierigkeiten. Weitere vom Petenten gewünschte kostenintensive Sanie­rungs­maßnahmen seien nicht vorgesehen.

    Das Thüringer Landesverwaltungsamt habe darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung ab dem 1. Januar 2020 dem Gewässerunterhaltungsverband „Felda/Ulster/Werra“, vgl. Anlage 2 zum Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (ThürGewUVG) obliege. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Gewässerunterhaltungsverbände sei gemäß § 5 Abs. 1 ThürGewUVG das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN).

    Anlässlich der Petition habe das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) mitgeteilt, dass im Gewässerrahmenplan (GRP) 2015 Maßnahmen im Oberflächenwasserkörper (OWK) Oechse zum Herstellen der Durchgängigkeit enthalten seien (u. a. im Abschnitt 2). Diese von der Unteren Wasserbehörde genehmigten Maßnahmen seien durch die Stadt Vacha umgesetzt worden. Im Zuge des Genehmigungs­verfahrens seien auch die Wasserverteilung an der Ausleitungsstelle in den Mühlgraben betrachtet und Regelungen dazu festgelegt worden.

    Nach Rücksprache mit dem jetzt für die Unterhaltung zuständigen Gewässerunterhaltungs-verband „Felda/Ulster/Werra“ seien für die Erhaltung des Schutzgebietes Lohmühlenteich (sei früher über den Mühlgraben gespeist worden) bereits Maßnahmen mit der Unteren Naturschutz­behörde besprochen und deren Umsetzung geplant worden. Die Stadt, die Untere Natur­schutzbehörde, die Untere Wasserbehörde und der Verband prüften derzeit, eine nachhaltige Lösung für die Erhaltung des Schutzgebietes Lohmühlenteich zu schaffen. Der Mühlgraben sei ein künstlich angelegter Ausleitungsgraben, der undicht sei. Im Zuge der Planung der vor­genannten Maßnahmen sei festgestellt worden, dass eine Sanierung des Mühlgrabens unwirt­schaftlich sei. Hierzu habe die Stadt Vacha mitgeteilt, dass der Mühlgraben auf einer Länge von ca. 900 Metern grundhaft saniert werden müsse. Auf ca. 500 Metern verlaufe der Graben durch vollkommen unzugängliches Gelände und sei nur schwer erreichbar. Darüber hinaus müsse nach einer Sanierung das gesamte System „Mühlgraben“ gepflegt und unterhalten werden.

    Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Während der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 66 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt. Das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen wurde somit nicht erreicht, so dass der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen hat.

    Im Zuge der abschließenden Beratung der Petition in der 25. Sitzung am 20.01.2022 fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass zwischen dem Mühlgraben und dem Lohmühlenteich, einem geschützten Biotop, unterschiedenen werden muss. Hinsichtlich des Lohmühlenteichs als geschütztem Biotop besteht die Mög­lichkeit, Fördermittel zu akquirieren. Für den Mühlgraben müssten hingegen gemein­de­eigene Mittel aufgewendet werden, die jedoch derzeit aufgrund anderer Priori­sierungen – u.a. aufgrund der Sanierung des Rathauses – leider nicht zur Verfügung stehen.

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss daher, die Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) ThürPetG abzuschließen, da derzeit leider keine konkreten Lösungsmöglichkeiten ersichtlich sind. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren beendet.

  • 21.07.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29. März 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 66 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.