In diesem fall, liegt es um den Gleichheitsgrundsatz hervor, da somit, die Menschen auf dem Lande beim ÖPNV und SPNV besser gestellt werden,als das die Menschen außerhalb der Stadt leben, keine Chancen haben, auf einer täglichen Taktzeit, wie die Menschen in der Stadt leben.
Es darf somit nicht sein, und darüber, fordern wir endgültig, dass es beim ÖPNV außerhalb der Stadt im Ländlichen besser gestellt werden muss,da die Menschen auch die Bedürfnisse haben, um eine regelmäßige Taktzeit pro Stunde, ein Bus haben zu wollen.
Darüber wäre es auch ein verstoß gegen die Menschenrechte, wenn Menschen im Ländlichen schlechter beim ÖPNV gestellt werden,wenn die Menschen in einer Stadt, ein Privileg haben dürfen, somit pro Stunde ein 10 oder 20 Takt haben zu können.
Da somit hier ein Anliegen vom Bundestag , auf die Länder übergreifend einbezogen wurden, ist es dem dabei, dass somit die Thüringer Landesregierung damit in der Pflicht genommen wird, dieser Gleichheitseisbehandlung vor Augen zu stellen, wie es beim ÖPNV in den Ländlichen zu bestücken,wie es in einer Stadt es ist, auch einen Täglichen pro Stunde Busse fahren zu lassen, und nicht, dass der Schülerverkehr einbezogen wird,insoweit gilt es auch hier, dem es an den Wochenenden, auch Busse ab 5 Uhr bis 23 Uhr befahren wird.
Wir fordern daher, dass hier der Petitionsausschuss und deren Thüringer Landtag damit zu empfehlen, diese Behandlung mit Sorgfalt zu achten,aber auch, sollte ein öffentliches Gespräch damit geführt werden, wie die Menschen auf dem Lande, auf deren schlechten ÖPNV einbezogen werden.
Die vorgaben von Plus und Taktzeiten, die somit bei allem bestellt werden, ist somit die Abschaffung von Plus Verbindungen ,sondern, dass die Taktzeiten pro Stunde die vorgaben sein müssen.
Damit ist unter andern auch gemeint, dass bei den Taktzeiten, auch für die Pendler an dem Vormittag und in den Abendstunden,die Taktzeiten auf aller 30 Minuten, pro Richtung sein muss, und demzufolge sind auch hier, dass die Städte in deren Verpflichtung zur Finanzierung kommen muss,wenn so z.B. Altenburger Land, zu Altenburg und etc. gehört und auch wenn die Teilung, zwischen Stadt und Land anders ist, ist dieses nicht richtig.
Die Verteilung deren Mittel, darf nicht von einer Abgrenzung zwischen Stadt und Land sein, wenn die Mittel die gleiche sind und nur ein teil, an die Länder gezogen werden.
Hierzu sind vorgaben zwischen Stadt und Land, auf eine einheitliche Behörde zu richten ist und dem somit hier nicht,zweierlei auf Entscheidung bezogen werden, wenn die Stadt und Land selbst bestimmen, wie die Busse, auf dem Land zu fahren haben.Gemeint dazu ist es, dass ein Büro es geben kann, die damit z.B. Altenburg und Altenburger Land etc. dem Namen her, auf gerammten Mittel verfügen sollte, und in Thüringen, sind viele solche Ähnlichkeiten, dass auf keiner der Art, eine Ungleichheit entstehen darf, ob ein Bus auf dem Lande selten oder gar nicht fahren soll.
Es kann somit auch nicht herführen, wo somit immer das Wort kommt, einer Daseinsversorgung man sich richtet und dieses hier,ist ein verstoß gegen die Menschenrechte und auf die Gleichheitsbehandlung auf dem Lande, wenn eine Stadt besser gestellt ist.
In diesem Sinne gilt nicht nach deren Einwohnerzahl, sondern, die Versorgung pro Stunde auf dem Lande und dazu,gilt die Schülerbeförderung in keinster Weise für den normalen Verkehr.
Die Forderung.
1.) Eine Reglung für alle Länder in Thüringen, auf eine Taktzeit pro Stunde einzuführen ist und keine Lücke, wo die Busse aller Zweistunden fahren.
2.) In die Taktzeiten, sind für die Pendler von Montag bis Freitag, in den Zeiten 4–8 Uhr, 12–14 Uhr und 16–20 Uhr, auf aller 30 Minuten fahren zu lassen,
und an den rechtlichen Zeiten, sind die Busse von Montag bis Freitag von 4 bis 23 Uhr auf dem Lande pro Stunde und Richtung zu ermöglichen.
An den Wochenenden, und vor allem am Samstag, sollten hier die Taktzeiten für Samstag ab 5–23 Uhr gelten und an den Sonntag schon ab um 6 Uhr bis 23 Uhr,
wo auch hier pro Stunde und Richtung, ein Bus Unterwegs sein muss.
3.) Taktbusse, sollten daher eine Reglung verfügen, wo so z.B. Fahrrouten geändert werden darf,
was somit über die Fin 5 Verordnung es nicht zulassen tut und dieses hier, sollte damit gestrichen werden, dass bei der Planung immer, eine Änderung in der Route erlaubt wird.
4.) Bei Rufbussen sollten somit die Geltung sein, dass der Fahrgast bis zu 2 Stunden vor Abfahrt, auch ein Bus zu fahren hat und somit nicht,
wie es bei einigen Ländern auf ein Tag voranmelden.
Gerade dabei, wenn die Menschen auf dem Lande sehen und lesen, wie die Taktzeiten in den Städten befahren werden, ist diese Denkweise aber nicht gerade fair für die Menschen,die somit auf dem Lande wohnen und die Bedürfnisse dabei, hat kein Unternehmen zu bestimmen, sondern nach den wünschen von Fahrgästen nachzugehen sollten.
Viele Menschen, die somit von damals aus der Ehmalige DDR Busrouten kennen, dem es somit dieses heute nicht mehr gibt, jeweils sich viele Menschen dieses immer noch wünschen,
wo eine solche Route nochmal zu bestellen.
Somit ein Beispiel, von vielen Busverbindungen aus der Ex DDR.
Gräfenroda - Geschwenda - Geraberg - Elgersburg - Martinroda - Neusiß bis nach Arnstadt oder
Erfurt nach Stadtilm, mit Wagendurchlauf nach Ilmenau etc.
Auch die Bewohner von Liebenstein bei Gräfenroda , fragen sich auch heute noch, warum die Busverbindung aus Richtung Ilmenau nicht mehr hier in Gräfenroda Bahnhof hält und kein Wagendurchlauf nach Plaue, über Liebenstein mehr gibt, was somit ein Bestandteil gab, dem dabei die Pendler diese Verbindung gut genutzt haben.
Solche fragen, sind in vielen Haufen in Thüringen, wo die Bewohner immer ein Nachteil bei Busverbindungen haben, auch die am Rande von Ortschaften wohnen und nur, von Schülerverkehr angefahren werden, aber keinen Linienverkehr auf Normalerweise sein sollte.
In vielem sollte eine Anhörung dieser Ausschuss in Betracht ziehen und die Zuordnung von Mittel, aber auch von Bestellung von Fahrplänen,auf einen Prüfstand zu bringen und mitteln mehr, dort einzusetzen, dem auch dieses angebracht werden soll, insoweit gilt es zunehmen auch, dass O-Busse auch auf dem Lande ein Vorteil für die Umwelt mit gelten soll.
Ergänzug zwecks ÖPNV und SPNV
Seit 2013 ist es bekannt, dass so bis 2022 alle ÖPNV/SPNV in diesem Land barrierefrei sein muss und dem es hier, in keinster Weise richtig ankommt oder umgesetzt wird.
Die Sicherstellung und Mitnahme eines Rollstuhles, ist pro Busfahrt und Bahn verpflichten und dazu, ist auch sicherzustellen,
dem so alle Behinderten Menschen, auch ohne Rollstuhl, in einem barrierefreien Bus und Bahn zu transportieren ist.
Auch diese vorgaben, werden hier in diesem Lande nicht eingehalten und auch war genommen, dem dieses eine Schande für die Menschenrechte sind, die man mit Füßen tritt.
In dem auch hier, die Berücksichtigung bei barrierefreien Bussen immer noch nicht überall gilt bzw. Fahrzeuge im Einsatz sind, dem die Menschen mit Rollstuhl nicht ohne Anmeldung fahren können, haben wir eine Petition in Brüssel eingereicht und auch, wo wir in Brüssel angehört worden, ist man damit wach geworden, wo auch in Deutschland, bald Reglungen kommen wird, was so hier in Deutschland, so auch hier in Thüringen, mal endlich Ihre Arbeit nach kommen müssen.
Zum Schluss.
Wir weißen somit darauf hin, dass somit keiner sich in dieser Sache befassen soll, wo die Annahme zu spüren ist, dass die Befangenheit, auf ein Nachteil für eine Entscheidung nicht teilzunehmen hat.
In Thüringen, sollte an jedem Bahnhof der Fahrgast, sein Bus vorfinden, wie es auch in der Schweiz der Fall ist und dabei, sind Lücken im Fahrplan abzuschaffen und dem dazu, sind hier Pro Stunde und Richtung Busse zu fahren, wo der Fahrgast sein Bus vorfindet, ohne lange warten müsseb und dieses, gilt somit auch in den Abendstunden nach 20 Uhr.