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Es müssen Reformen beim ÖPNV und SPNV gemacht werden.

Abgeschlossen
7 Mitzeichnungen
  • Kommunales, Mobilität
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ronny und Daniel Würfel
    aus 04539 Großstolpen
  • veröffentlicht am 29.04.2025
  • 17.10.2025
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 17.10.2025
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur (TMDI) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt Folgendes festzustellen:

    • Forderung einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel zweckgebunden für den Ausbau des Regionalbusverkehrs
    • verbesserte Anbindung ländlicher Räume an den ÖPNV,
    • Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV.

    Prinzipiell ist solch ein Ansinnen sehr zu begrüßen. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass das TMDI die Forderung nach einer Erhöhung der Regionalisierungsmittel wiederholt beim Bund platziert hat. Die Regionalisierungsmittel sind zweckgebunden für den ÖPNV einzusetzen, dienen jedoch insbesondere dem Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

    Von der Zweckbindung der Regionalisierungsmittel sind auch Leistungen für den Straßenpersonennahverkehr abgedeckt. Der Freistaat Thüringen verwendet etwa 20 % für diese Ausgabebereiche, so zum Beispiel für die Finanzhilfe für bedarfsgerechte Angebote des Straßenpersonennahverkehrs (StPNV), das landesbedeutsame Busnetz sowie die nach § 45a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) gesetzlich festgeschriebenen Ausgleichsleistungen für die Bus- und Straßenbahnunternehmen, wenn sie rabattierte Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr anbieten.

    Der Bund prüft die Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder regelmäßig. In diesem Zusammenhang werden auch die Eigenanteile der Länder an der ÖPNV-Finanzierung thematisiert. Das TMDI möchte diesen Anteil auch im bundesweiten Vergleich zukünftig erhöhen.

    Ein verstärkter Einsatz der Regionalisierungsmittel zugunsten des StPNV ließe sich nur durch eine Reduzierung aufseiten des SPNV realisieren. Dies ist weder vor dem Hintergrund, dass das Land Aufgabenträger für den SPNV ist und StPNV-Leistungen auf freiwilliger Basis finanziell unterstützt, noch angesichts der mit einer Mittelverlagerung zwangsläufig einhergehenden Leistungskürzungen im SPNV angezeigt.

    Die Thüringer Landesregierung ist bestrebt, die Anbindung des ländlichen Raumes an den ÖPNV zu verbessern und hat dies ausdrücklich auch in ihrem Regierungsvertrag verankert. Neben Leistungen, die aktuell freiwillig vom Land an die regionalen Aufgabenträger fließen (z.B. die Finanzhilfe für bedarfsgerechte StPNV-Angebote und die landesbedeutsamen Busachsen) wurde das Konzept des "Integralen Taktfahrplans 2030" entwickelt, welches die stark verbesserte Anbindung des ländlichen Raums durch Vertaktung der (Haupt-)Linien, Bildung von Verkehrsknoten und den Aufbau von hierarchischen Bus-Netzen zum Ziel hat. Unter www.itf-thueringen.de wird das Projekt bereits jetzt, im Entwicklungsstadium, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Eine Herausforderung ist die Finanzierung des Projektes, welches bis 2028 planerisch über den gesamten Freistaat ausgerollt sein soll.

    Die kreisfreien Städte und Landkreise sind als Aufgabenträger für die Organisation und Finanzierung des StPNV im Freistaat Thüringen gesetzlich zuständig. Daher kann der Freistaat lediglich finanziell unterstützen, aber nicht vorschreiben, welches Liniennetz und Angebot die regionalen Aufgabenträger auf der Straße vorzuhalten haben. Die Aufgabenträger befinden sich an der finanziellen Schmerzgrenze.

    Insgesamt ist es notwendig, den chronisch unterfinanzierten ÖPNV finanziell besser auszustatten, um Leistungskürzungen auf Straße und Schiene mittel- und langfristig abzuwenden.

    Ein barrierefreies, öffentliches Mobilitätsangebot ist zentrale Voraussetzung für eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen.

    Die in Deutschland zur Umsetzung der Barrierefreiheit verpflichteten Aufgabenträger des ÖPNV, die Verkehrsunternehmen und auch die für die Infrastruktur zuständigen Kommunen sind sich ihrer Pflicht bewusst und engagieren sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Erreichung der Barrierefreiheit. 

    Insbesondere im Straßenbahn- und im städtischen Busverkehr, aber auch im Regionalbusverkehr in Thüringen werden inzwischen überwiegend barrierefreie Verkehrsmittel eingesetzt. Die ÖPNV-Infrastruktur hingegen muss weiterhin schrittweise angepasst werden. Die zahlreichen Haltestellen können aufgrund knapper öffentlicher Mittel – dies betrifft sowohl die Eigenmittel der Kommunen als auch die staatlichen Fördermittel – nur nach und nach barrierefrei ausgebaut werden.

    § 8 Absatz 3 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV zu erreichen ist. Diese Frist ist inzwischen verstrichen. Die vollständige Barrierefreiheit des ÖPNV ist aber deutschlandweit noch nicht vollständig umgesetzt. Dies führt leider insbesondere im ländlichen Raum noch immer zu Teilhabebeeinträchtigungen von in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen.

    Die Bundesregierung beabsichtigt daher, die Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes hinsichtlich der Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit zu novellieren und vor allem bisher noch mögliche Ausnahmetatbestände zu streichen.

    Dem Ziel der vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV fühlt sich die Thüringer Landesregierung verpflichtet, muss aber den schrittweisen Fortschritt bei der Umsetzung akzeptieren und wird die Verkehrsunternehmen und Gemeinden beim barrierefreien Aus- und Umbau mit den vorhandenen begrenzten Fördermitteln weiter unterstützen.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

     

  • 30.06.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29. April 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 10 Mitzeichnern unterstützt. Das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern wurde damit nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

     

  • 11.06.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 29.04.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen