Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt Folgendes festzustellen:
Grundlage für die Ferienregelung in Deutschland ist die "Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz - KMK vom 15. Oktober 2020). (https://www.kmk.org/2020-10-15-Laendervereinbarung.pdf). Diese Ländervereinbarung löst das "Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens" vom 28. Oktober 1964 das sogenannte "Hamburger Abkommen" ab, in dem es auch eine entsprechende Ferienregelung gab.
In der vorbezeichneten Ländervereinbarung wird zu den Ferien in Deutschland in Artikel 25 festgelegt:
Die Ferien werden in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt. Ihre Gesamtdauer während eines Schuljahres beträgt, einschließlich von zwölf Samstagen, 75 Werktage. Dazu zählen auch einzelne bewegliche Ferientage.
Die Sommerferien werden regional gestaffelt und unter Berücksichtigung der jeweiligen landesspezifischen Gegebenheiten für die einzelnen Länder von der KMK langfristig festgelegt. Dabei kann ein Zeitraum zwischen dem 20. Juni und dem 15. September ausgeschöpft werden.
Die weiteren zusammenhängenden Ferienabschnitte werden von den Ländern festgelegt.
Die Sommerferien werden nach einem rollierenden System in fünf Ländergruppen langfristig und mehrjährig im Rahmen der KMK beraten und beschlossen. Ihre Dauer beträgt in der Regel sechs Wochen.
Dies soll vermeiden, dass die erholungssuchende Bevölkerung Deutschlands zur gleichen Zeit den Urlaub antritt bzw. beendet und entsprechend nachteilige Folgen bspw. für den Verkehr, für die Quartiernachfrage in den Feriengebieten oder die Wirtschaft verhindern. Die fünf Ländergruppen wurden u. a. im Hinblick auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik Deutschland gebildet:
Gruppen I: Berlin (BE), Brandenburg (BB), Mecklenburg-Vorpommern (MV)),
Schleswig-Holstein (SH), Hamburg (HH)
Gruppe II: Bremen (HB), Niedersachsen (NS), Sachsen (SN). Sachsen-Anhalt (SA),
Thüringen (TH)
Gruppe III: Nordrhein-Westfalen (NRW)
Gruppe IV: Hessen (HE), Rheinland-Pfalz (RP), Saarland (SL)
Gruppe V: Baden-Württemberg (BW), Bayern (BY)
Die Termine für die Sommerferien werden in der KMK mit allen Ländern abgestimmt und jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren beschlossen, letztmalig mit Beschluss der KMK vom 9. Dezember 2021 zur "Langfristigen Sommerferienregelung 2025 bis 2030".
Neben den Sommerferien werden alle weiteren "kleinen" Ferien von den Bundesländern eigenverantwortlich festgelegt.
Rechtsgrundlage hierfür in Thüringen sind § 45 Abs. 3, 4 sowie § 60 Nr. 4 ThürSchulG vom 30. März 2003 in der jeweils gültigen Fassung i.V.m § 38 Abs. 5 Nr. 4 und 16 ThürSchulO vom 20. Januar 1994 in der jeweils gültigen Fassung.
Nach der bundesweiten KMK Beschlussfassung zu den Sommerferien werden für Thüringen, wie für die anderen Länder auch, entsprechend der kalendarischen Gegebenheiten sowie maßgeblicher pädagogischer Gesichtspunkte durch das TMBJS die sogenannten "kleinen" Ferien zu Weihnachten und Ostern sowie im Herbst und im Winter festgelegt. Dabei wird versucht, den Thüringer Schulen ebenfalls die Möglichkeit von Ferientagen zur freien Verfügung zu ermöglichen, um auf regionale Besonderheiten einzugehen. Sofern darüber hinaus möglich, können Pfingstferien hinzukommen. Aktuell gibt es in den Ländern längere Ferienzeiten zu Ostern oder zu Pfingsten.
Hinsichtlich maßgeblicher pädagogischer Gesichtspunkte wird berücksichtigt, dass den Schülerinnen und Schülern ausreichend große, zusammenhängende Unterrichtszeiträume mit mindestens 20 Unterrichtstagen zur Verfügung stehen, welche eine sinnvolle Unterrichtsplanung mit kontinuierlichen Lernzeiträumen sowie eine angemessene Rhythmisierung ermöglichen, dass Prüfungsabläufe, insbesondere bei den Realschul- und Abiturprüfungen gesichert sind, dass im Schulalltag erlebnisorientierte Pädagogik (Projekte, Klassenfahrten) sowie Sportwettkämpfe auf das Schuljahr verteilt stattfinden können und dass nach längeren Unterrichtsphasen ausreichende Erholungsphasen für Schüler und Schülerinnen bestehen.
Neben den vorgenannten maßgeblichen pädagogischen Gesichtspunkten steht der Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler als gesamtgesellschaftliches Anliegen ebenfalls im Vordergrund.
Nach der Auffassung des Petitionsausschusses sind die geltenden Regelungen für die Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der Lernphasen/Unterrichtstage sowie Ferien/Erholungsphasen angemessen, ausgewogen und ausreichend. Die Regelungen wurden 2020 bundesweit im Rahmen der KMK sowie 2024 im Zusammenhang mit der zum 01.08.2024 kommenden Änderung zur Thüringer Schulordnung evaluiert.
Eine erneute Änderung der Ferienregelung in Deutschland [Thüringen] erscheint aus den vorgenannten Gründen nicht angezeigt.