EU-Verordnung kontra Klimaschutz+Energiewende-(k)ein Widerspruch? für Reaktivierung der Energiegewinnung am Steinmühlenwehr+Biotoperhalt

Teaserbild der Petition
Abgeschlossen
646 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz
  • Keine Region
  • eingereicht von Christian Dötsch
    aus 95111 Rehau
  • veröffentlicht am 05.09.2023

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel ist die Reaktivierung der Wasserkraftnutzung an dem 400-jährigen Steinmühlenwehr in Hirschberg an der Saale, die durch den Mauerbau bis heute unterbrochen wurde, zum Nutzen der umweltfreundlichen Energieerzeugung und zum Erhalt des Feuchtbiotops im Rückstau des Wehres. Aktuell bestehen Planungen das Wehr aufgrund von EU-Richtlinien zu schleifen.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Abschluß eines Vertrages zwischen Thüringen und Bayern auf Ministerebene mit der rechtswidrigen Klausel der Unkündbarkeit bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsverfahrens. Auf Basis dieses gegenseitigen Knebelvertrages werden alle Anträge meinerseits abgewehrt, obwohl stets eine Beteiligung am Planungsverfahren unter Zeugen (MdL Alexander König) zugesichert worden war.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Entwurf (vermutlich) durch WWA Hof in Absprache mit TLVWA und Unterzeichnung auf Ministerebene (Frau Siegismund, Herr Glauber)

Wie wird die Petition begründet?

Diese Planungen der Behörden in Thüringen und Bayern finden unter Mißachtung der Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes statt - im besonderen der neuesten Gesetzgebung seit Beginn des russischen Angriffskrieges, die den erneuerbaren Energien das überragende öffentliche Interesse bescheinigt sowie der EU-Notverordnung (EU) 2022/2577 des Rates vom 22. Dezember 2022 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien. Diese Rechtslage wird in den aktuellen Planungen der zuständigen Behörden (TLVWA und federführend der bayer. Behörden, des WWA Hof) vorsätzlich und gegen den mehrheitlichen Willen der ortsansässigen Bevölkerung übergangen. Zusätzlich das Thüringer Klimaschutzgesetz vom 18.12.2018 - §4, Abs.2, in welchem sich die Thüringer Regierung selbst verpflichtet, "die Erschließung und Nutzung der Potenziale der erneuerbaren Energien, also der Windenergie, der Photovoltaik und Solarthermie, der Bioenergie, der Wasserkraft und der Geothermie sowie die Nutzung von Umweltwärme (zu unterstützen)". Aktuell sieht ein - entgegen langjährig abgegebener behördlicher Zusagen - getroffener Staatsvertrag zwischen Bayern und Thüringen den Schliff des Bauwerks unter Vorgabe der Erfüllung der EU-WRRL vor. Dies, obwohl diese Richtline gerade auch in Absatz 4 (Umweltziele) die Behörden dazu auffordert nutzbare Potentiale zu reaktivieren und es nur gilt keine Verschlechterung des Zustandes zu erzeugen, was mit den Plänen für Wasserkraft machbar ist, nicht aber mit den Planungen des WWA+TLVWA! Für die Umbaukosten gemäß den Planungen des WWA Hof werden derzeit etwa 1,2 bis 1,5Mio EUR aus Steuermitteln veranschlagt, wohingegen der Erhalt des Wehres, Schaffung von Tierwanderhilfen UND die Einbringung der Stromgewinnung mit weniger als dieser Summe erreichbar sind. Der planmäßige Umbau sieht dabei u.a. die Verschandelung des Gewässers mit bis zu 40m langen Betonfassungen vor, deren Einbau die Flußökologie mehr belasten wird, als die Reaktivierung der Stromerzeugung. Als Anlieger und potenteller Investor wurde ich in das Planungsverfahren nicht einbezogen – entegegen früherer Bekundungen im WWA Hof, die auch im Beisein des Abgeordneten Alexander König (MdL Bayern) getroffen wurden. Obwohl mit Grundstück in Thüringen und auch mit den Thüringer Behörden in Kontakt „verstecken“ sich diese, hinter der Federführung der bayerischen Seite, was diese umgekehrt für Thüringen gerne geltend macht. Eine personelle Verquickung der Planungen und der Behörde mit einem großen Angel und Sportfischerverein, dem die Saale-Kraftwerke ein Dorn im Auge sind, ergibt ein besonders ungutes Licht auf den Vorgang, der allen Notwendigkeiten unserer Gegenwart entgegenspricht. Stoppen Sie diese eingleisigen Planungen und erweitern Sie den Staatsvertrag und das Planungsverfahren um die gesetzlich vorgegebene Hebung des Potentials am Standort. Ökologie und Ökonomie sind gerade dort sehr gut vereinbar – die technisch notwendigen Maßnahmen viel weniger invasiv als die vorgesehenen Umbauarbeiten. Handeln Sie zum Gemeinwohl und zur Daseinsvorsorge, wie es der öffentliche Auftrag erfordert!

Eine im weiteren detaillierte Beschreibung lege ich dem Antrag per separater mail bei und würde diese auch sehr gerne persönlich in Ihrem Hause vorstellen.

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