Fehlende praktische Arbeitszeit von Azubis

Abgeschlossen
9 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steven Köhler
    aus 99092 Erfurt
  • veröffentlicht am 01.03.2021

Welches Ziel hat die Petition?

fehlende praktische Arbeitszeit in der Ausbildung - keine Zulassungsmöglichkeit & Chancengleichheit durch Zwangschließung durch CV19

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

-

Wie wird die Petition begründet?

Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

nein

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Es haben einige Brachen seit März geschlossen sind – teilweise seit vergangen Jahr. Ich selbst arbeite in ein Hotel und darf nicht arbeiten. Die Auszubildenden sind seit mehreren Monaten in Kurzarbeit und in Distanzunterricht. Teilweise haben Sie in zwei Wochen Zwischenprüfung, im Sommer Abschlussprüfungen. Bei der „freien“ Zeit handelt es sich um Fehlzeiten, die für die Zulassung zur Abschlussprüfung grundsätzlich relevant (§ 43 Absatz 1 BBiG) sind. Unerheblich für die Bewertung der Fehlzeit ist, ob, wie im vorliegenden Fall, der Auszubildende die Fehlzeit zu vertreten hat. Im Rahmen der Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt eine Bewertung der IHK, ob die Höhe der Fehlzeiten noch vertretbar ist. Sowohl Fehlzeiten im Betrieb als auch in der Berufsschule sind zu berücksichtigen. Fehlzeiten können noch als geringfügig eingeschätzt werden, wenn sie den Ausbildungserfolg nicht gefährden, weil der Auszubildende trotz der vielen Fehltage den für die Erreichung des Ausbildungsziels erforderlichen Leistungsstand hat. Es sind alle Möglichkeiten ausgeschöpft, Kurzarbeit gilt auch für Auszubildende. Diese Option ist allerdings restriktiv zu handhaben. Wenn die Unterbrechung der Ausbildung unvermeidlich ist – das dürfte bei einer Corona-bedingten Schließung der Fall sein - können auch Auszubildende in Kurzarbeit einbezogen werden. Das heißt Sie werden nicht zur Prüfung zugelassen. Sie können die Prüfung zweimal wiederholen. Wenn Sie insgesamt dreimal erfolglos an der Prüfung teilgenommen haben, gibt es keine Möglichkeit mehr, die Abschlussprüfung in diesem Ausbildungsberuf abzulegen. Sollen wir den Auszubildenden eine Kündigung durch Berufsaufgabe empfohlen oder wie sichern Sie es ab, dass trotz noch länger anderen Lockdowns die Praxisausbildung gesichert werden kann? Wie sollen Sie die Prüfung ohne Praktische Ausbildung bestehen. Was haben Sie getan, um diese Chancenungleichheit abzubauen? Wie stellen Sie sicher, dass die Prüfung abgelegt werden kann, trotz erheblicher Fehlzeiten? Wie sollen die Auszubildenden durch die angeordnete Schließung eine Prüfung mit denselben Chancen wie ein Unternehmen welches nicht vom Lockdown (Einzelhandel zb REWE) ablegen?

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