Fehlende praktische Arbeitszeit von Azubis

Abgeschlossen
9 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Steven Köhler
    aus 99092 Erfurt
  • veröffentlicht am 01.03.2021
  • 16.07.2021
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 1. März 2021 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit sieben Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Petitionsbegründung als auch eine vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft berücksichtigt.

     

    Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:

     

    Gemäß §§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 1 Nr. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 71 Abs. 2, 76 Abs. 2 BBiG ist es Aufgabe der Handwerkskammern (HWKn) und der Industrie- und Handelskammern (IHKn) als zuständige Stellen, die Durchführung der Berufsausbildung nach dem BBiG zu überwachen. Das TMWWDG übt gemäß § 105 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) die Rechtsaufsicht über die HWKn und gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) die Rechtsaufsicht über die IHKn aus.

     

    In dieser Funktion als Rechtsaufsichtsbehörde hat das TMWWDG den Kammern keine Vorgaben zur Absicherung der Praxisausbildung und der Prüfungsablegung gemacht. Insbesondere bezüglich der Frage, ob den Auszubildenden eine Kündigung empfohlen werden kann, ist dem TMWWDG auch nicht möglich, eine Ausbildungsberatung zu leisten.

     

    Allerdings wird das TMWWDG auf förderrechtlicher Ebene tätig, um die praktische Ausbildung im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes zu sichern und Härtefälle zumindest zu begrenzen.

     

    Aufgrund des pandemiebedingten Lockdowns und der damit verbundenen Schließungen hatten einige Betriebe, die zuvor eine Ausbildung zugesagt hatten, diese nun zeitweise nicht mehr angeboten. Daneben fanden sich auch Auszubildende, die sich zwar in einem Ausbildungsverhältnis befanden, dieses jedoch aufgrund einer dauerhaften Betriebsschließung beendet wurde oder drohte, beendet zu werden.

     

    Der DEHOGA hatte angeboten, diese Auszubildenden bis zur Wiederaufnahme des regulären Betriebs bei sich auszubilden und sie ggf. auch zur Abschlussprüfung zu führen. Auf diese Weise sollte den Auszubildenden eine Perspektive eröffnet werden, nach Ende der pandemiebedingten Schließungen oder Einschränkungen im Geschäftsbetrieb ihre Ausbildung zu beginnen bzw. ohne wesentliche Verzögerungen fortzusetzen.

     

    Um dem DEHOGA denjenigen finanziellen Nachteil zu ersetzen, den er durch die Übernahme und Vergütung der Auszubildenden und potentiellen Auszubildenden erleidet und ihn zu motivieren, auch weiterhin Auszubildende ohne gesichertes Ausbildungsverhältnis während der Pandemie im eigenen Kompetenzzentrum auszubilden, sollten die entstandenen Ausbildungskosten durch den Freistaat Thüringen übernommen werden. Grundlage hierfür ist § 53 Landeshaushaltsordnung (LHO), der die Gewährung von Billigkeitsleistungen ermöglicht, wenn Gründe der staatlichen Fürsorge dafürsprechen und die finanziellen Nachteile für den Betroffenen nicht vorhersehbar waren und durch ihn auch nicht zu vertreten sind. Durch diese an den DEHOGA gerichtete Billigkeitsleistung wurde die finanzielle und berufliche Sicherheit für die Auszubildenden auf mittelbare Weise gefördert.

     

    Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) wurde über das Vorhaben der DEHOGA durch das TMWWDG informiert und erklärte nach hausinterner Abstimmung, dass es das Anliegen aufgrund seiner Bedeutung für die berufliche Bildung hinsichtlich der Finanzierung unterstützen wird.

     

    Der Petitionsausschuss hatte die Petition erstmals in seiner 17. Sitzung am 17. Mai 2021 beraten. Vor einer abschließenden Beratung der Petition bat der Ausschuss die Landesregierung um Mitteilung, wie viele Auszubildende von der schwierigen Ausbildungslage betroffen waren und ob zum damaligen Zeitpunkt Prüfungen stattfanden bzw. wann die nächsten Prüfungen stattfinden sollten.

     

    Darüber hinaus bat der Ausschuss um Mitteilung, wie in den einzelnen Kammerbezirken abgesichert wurde, dass Auszubildende trotz der Beschränkungen, denen das Hotelgewerbe seinerzeit unterlag (und trotz der damit verbundenen fehlenden Praxis), an Prüfungen teilnehmen können und ob es sich bei der geschilderten Problematik um Einzelfälle handelt oder ob diese Problem gehäuft auftritt.

     

    Der Vertreter des TMWWDG wies in der 18. Sitzung des Petitionsausschusses am 17. Juni 2021 zunächst darauf hin, dass die schriftlichen Zwischen- und Abschlussprüfungen der deutschen Industrie- und Handelskammern zentral erstellt würden und an einheitlichen Tagen stattfänden. Es gebe insofern keinen Unterschied zwischen der IHK Erfurt und den IHKn Ostthüringen und Südthüringen.

     

    Nach den weiteren Ausführungen fand die letzte schriftliche Abschlussprüfung im Hotelwesen am 4. und am 5. Mai 2021 statt.

     

    Praktische Abschlussprüfungen wurden zum Zeitpunkt der 19. Sitzung des Petitionsausschusses noch nicht abgehalten. Da die Prüfungen individuell in den Betrieben stattfinden, die Termine also der Entscheidung des jeweiligen Betriebes unterliegen, konnten hierzu keine konkreten Termine angegeben werden. Die praktischen Abschlussprüfungen werden also auch nicht innerhalb eines Kammerbezirks einheitlich organisiert.

     

    Die nächste Zwischenprüfung ist für den Zeitraum vom 6. September bis zum 1. Oktober 2021 geplant – diese findet ausschließlich praktisch statt.

     

    Die IHK Erfurt hat gegenüber dem TMWWDG ausgeführt, dass sich das duale Berufsbildungssystem in der Coronakrise als sehr robust erwiesen habe. Dies hänge insbesondere damit zusammen, dass mehrere Ausbildungspartner an der Ausbildung beteiligt seien und bei einem vollständigen oder teilweisen Ausfallen eines Partners andere Ausbildungsakteure einspringen und die Ausbildung fortführen könnten. Diese Möglichkeit ist nach den Informationen der IHK Erfurt umfangreich genutzt worden – entweder auf individueller Basis, d.h. durch Vermittlung der Auszubildenden an andere Ausbildungsbetriebe oder über das o.g. Modell des DEHOGA Kompetenzzentrums. Aus diesem Grund gab es gemäß den Angaben der IHK Erfurt auch keine Probleme bei der Prüfungszulassung. Auch die bisherigen Auswertungen der Prüfungsergebnisse hätten keine coronabedingten Verschlechterungen gezeigt. Dies sei durch ein umfangreiches Monitoring, das durch die deutschen Industrie- und Handelskammern aufgesetzt worden sei und das der Überwachung der Ergebnisse diene, festgestellt worden.

     

    Die IHK Ostthüringen hat die vorgenannten Ausführungen der IHK Erfurt zu den Prüfungsterminen und zur allgemeinen Ausbildungs- und Prüfungssituationen bestätigt.

     

    Nach der Auffassung des Petitionsausschusses zeichnen die Stellungnahmen der Industrie- und Handelskammern, auch wenn die Pandemielage gerade auch das Hotelgewerbe vor große Herausforderungen gestellt hat, also ein deutlich positiveres Bild, als es in der Petition dargestellt wird. Es ist somit davon auszugehen, dass sich die geschilderte Problematik nicht auf die allgemeine Situation der Auszubildenden im Thüringer Hotelgewerbe übertragen lässt.