Festlegung des 10H Mindestabstandes (H=Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden. Den „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen stoppen und die Kommunen bei Veränderungssperren unterstützen. Gegen die Missachtung des Gesundheitss

Abgeschlossen
1736 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Lutz Wolf
    aus 04626 Heukewalde
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Die Landesregierung möge die Länderöffnungsklausel nach § 249 Baugesetzbuch in Thüringen zur Anwendung bringen und den zehnfachen Mindestabstand der WKA zu Wohngebäuden festlegen. Der Schutz der Gesundheit ist nicht verhandelbar, die Gesundheit darf nicht auf den Opfertisch der Energiewende landen!! Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung und der Kommunen, ohne deren mehrheitliche Zustimmung kein künftiges Vorranggebiet bzw. Einzel-Windkraftanlage zugelassen werden darf !

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Petition richtet sich dagegen, dass - die Landesregierung Thüringens den Anteil die für Windkraftanlagen auszuweisenden Fläche anteilig zur Gesamtfläche Thüringens von 0,3 % auf 1 % erhöhen will -durch die Außerkraftsetzung des Teils "Vorranggebiete" des Regionalen Entwicklungsplanes Ostthüringen "Wildwuchs" beim Bau von Windkraftanlagen entsteht. - bei der Festsetzung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen die Belange des Gesundheitsschutzes nicht die nötige Priorität haben (tieffrequenter Schall, hörbarer Schall und deren Auswirkungen auf die Gesundheit). - keine ausreichenden Mindestabstände zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung, die den Erfordernissen des umfassenden Schutzes der Gesundheit genügen, festgelegt wurden. Dazu gehört, dass die Länderöffnungsklausel nach Baugesetzbuch (Frist: 31.12.2015) genutzt wird und minimal die 10H-Regelung eingeführt wird

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Landesregierung Thüringen Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Thüringer Ministerium für Umwelt Energie

Wie wird die Petition begründet?

Mit dem unverhältnismäßig erhöhtem Ausbautempo für den Bau von Windkraftanlagen (WKA) werden die betroffenen ländlichen Regionen ihrer Zukunftschancen beraubt. Im Wettbewerb mit den Klein-, Mittel-Oberzentren und Ballungsgebieten werden die wenigen Vorteile der ländlichen Regionen (Ruhe, Natur, sanfter Tourismus) massiv untergraben und beseitigt. Das widerspricht den Zielen des Koalitionsvertrages von LINKE, SPD und BÜNDNIS90/GRÜNE vom 04.12.2014: die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Landesteilen. Bei der Ansetzung von Mindestabständen zwischen Wohnbebauung und WKA müssen alle gesundheitsgefährdenden Faktoren einbezogen werden, vor allem der noch unzureichend erforschte "tieffrequente Schall", ebenso und intensiver wie der hörbare Schall. Die TA Lärm in der seit 1998 gültigen Fassung als Grundlage für Genehmigungen genügt den aktuellen Erkenntnissen des Gesundheitsschutzes für Schall in keinster Weise. Damals waren Bauhöhen für WKA von max. 80 – 100 m üblich, heute sind es 200 m und evtl. sogar mehr. Der Schutz der Bevölkerung vor Infraschall und Schlagschatten muss vor wirtschaftlichen und energiepolitischen Interessen stehen. Die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sollen vorrangig Einfluss auf die Genehmigung neuer WKA haben. Die TA Lärm muss auf wissenschaftlich begründeter Basis und im Ergebnis von Langzeitstudien, speziell zur Komponente Infraschall weiterentwickelt werden! Der Förderanreiz bei der Umsetzung der Energiewende sollte sich mehr zur Erforschung und Herstellung der Serienreife für Speichermedien der Energie hinwenden und die Einspeisevergütung entsprechend verringern.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Thüringer Bauordnung (ThürBO) vom 13. März 2014

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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