Die Landesregierung möge die Länderöffnungsklausel nach § 249 Baugesetzbuch in Thüringen zur Anwendung bringen und den zehnfachen Mindestabstand der WKA zu Wohngebäuden festlegen.
Der Schutz der Gesundheit ist nicht verhandelbar, die Gesundheit darf nicht auf den Opfertisch der Energiewende landen!! Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung und der Kommunen, ohne deren mehrheitliche Zustimmung kein künftiges Vorranggebiet bzw. Einzel-Windkraftanlage zugelassen werden darf !
Festlegung des 10H Mindestabstandes (H=Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden. Den „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen stoppen und die Kommunen bei Veränderungssperren unterstützen. Gegen die Missachtung des Gesundheitss
Abgeschlossen
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eingereicht von Lutz Wolf
aus 04626 Heukewalde - veröffentlicht am