Festlegung des 10H Mindestabstandes (H=Nabenhöhe zuzüglich Radius des Rotors) von Windkraftanlagen zu Wohngebäuden. Den „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen stoppen und die Kommunen bei Veränderungssperren unterstützen. Gegen die Missachtung des Gesundheitss

Abgeschlossen
1736 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Lutz Wolf
    aus 04626 Heukewalde
  • veröffentlicht am
  • 05.07.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 8. Juni 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde sie von 1744 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum (1.500) nach § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz erreicht.

    Daneben wurden 2.506 Unterschriften zu der Petition gesammelt und dem Petitionsausschuss übergeben.

     

    Der Petitionsausschuss hat am 27. Oktober 2015 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. In Vorbereitung der Anhörung hatte der Petitionsausschuss beschlossen, den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten als zuständigen Fachausschuss nach § 16 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Petitionsgesetz hinzuzuziehen.

    Im Rahmen der Anhörung haben Herr Wolf und weitere Petenten das Anliegen noch einmal öffentlich und direkt gegenüber dem Petitionsausschuss sowie dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten vorgetragen. Für die Landesregierung haben Herr Staatssekretär Dr. Sühl und weitere Vertreter des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz an der Anhörung teilgenommen.

     

    Außerdem hat der Petitionsausschuss den zuständigen Fachausschuss gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Petitionsgesetz um Mitberatung ersucht. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit der Petition befasst und dem Petitionsausschuss eine Stellungnahme übermittelt. Darin weist er darauf hin, dass die Geltungsdauer der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 BauGB am 31. Dezember 2015 abgelaufen ist. In Übereinstimmung mit der vorherigen Landesregierung sei bewusst auf ihre Anwendung verzichtet worden. Der Fachausschuss vertrat die Auffassung, im Rahmen der Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen und im beabsichtigten Windkrafterlass würden im Einklang mit dem geltenden Bestimmungen alle Belange des Gesundheits-, Natur-, Landschafts- und Umwelzschutzes ausreichend berücksichtigt. Nach dem Stand der wissenschaftlichen Forschung gebe es keine Hinweise für gesundheitliche Auswirkungen durch den von Windkraftanlagen verursachten Infraschall. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten war der Meinung, dass die von der Bürgerinitiative geforderten Änderungen der Energiepolitik im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen des Freistaats Thüringen stünden, die ihrerseits an dem klimapolitischen Ziel des Bundes und den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 ausgerichtet seien.

     

    Der Petitionsausschuss hat sich in seiner Beratung ausführlich mit der Stellungnahme des Fachausschusses auseinandergesetzt. Im Ergebnis der parlamentarischen Beratung hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition mit diesen Informationen gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.