Finanzielle Entlastung von Eltern bei Einschränkung der Betreuung in Kindergarten und Hort

Abgeschlossen
98 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Mirco Trippens
    aus 07607 Eisenberg
  • veröffentlicht am 11.04.2022

Welches Ziel hat die Petition?

Schaffung einer gesetzlichen Regelung im Thüringer Kindergartengesetz, mit der auch für die Einschränkungen der Betreuungszeiten während der Coronapandemie eine finanzielle Entllastung der Eltern geregelt ist, z.B. über eine anteilige Erstattung der Kita- und Hortgebühren

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

entfällt

Wie wird die Petition begründet?

In den Jahren 2020 und 2021 gab es im Thüringer Kindergartengesetz Regelungen, die eine Erstattung der Elternbeiträge vorsahen, wenn Kindergärten pandemiebedingt geschlossen waren. Ab Herbst 2021 wurden keine flächendeckenden Schließungen mehr vorgenommen. Es wurde jedoch per Verordnung geregelt, dass die Betreuung in festen Gruppen zu erfolgen hat, was zur Einschränkung der Betreuungszeiten führte. Gleichzeitig waren fast alle Bereiche geöffnet. Eltern sind also regulär arbeiten gegangen, während die Kinder nicht entsprechende Betreuung erfuhren. Viele Eltern waren gezwungen, Ihre Arbeitszeiten an die Betreuungszeiten in Kindergärten und Horten anzupassen. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber war hier einsichtig, bedeutete dies aber unter Umständen finanzielle Einbußen. Gleichzeitig betrifft dies auch immer mehr Zeiten, in denen die Eltern quarantänebedingt nicht arbeiten konnten, da sie ihre Kinder zu Hause betreuen mussten. Der hier gezahlte Lohnersatz nach IFSG beträgt jedoch nur rund 67% des Bruttogehaltes. Auch für solche Zeiten ist die anteilige Erstattung der Elternbeiträge für Hort und Kindergarten unerlässlich. Kinder und Eltern haben während der gesamten Pandemie große Entbehrungen in Kauf nehmen müssen. Von ganz ausgefallener Bildung über eingeschränkte Bildung oder Betreuung mit gleichzeitigem Homeoffice. Es kann und darf nicht sein, dass nun auch finanzielle Lasten auf den Eltern abgeladen werden,.Wir, die Unterzeichner der Petition, fordern daher eine gesetzliche Regelung, die eine anteilige Erstattung vorsieht für die Zeiten der Einschränkung rückwirkend ab November 2021.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ja. Thüringer Kindergartengesetz §30 "Elternbeiträge" und Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung Um die anteilige Erstattung rechtsicher zu machen, ist eine entsprechende Änderung des Gesetzes / der Verordnung erforderlich

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine

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