Förderung des Anerkennungspraktikums der Heilerziehungspfleger*innen durch das ThürKitaG

Abgeschlossen
2754 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ines Spittel
    aus 99869 Drei Gleichen
  • veröffentlicht am 24.01.2022
  • 27.08.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 27.08.2024
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

    Zwischenzeitlich hatten die Fraktionen DIE LINKE, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Thüringer Kindergartengesetzes eingebracht. Danach war eine Änderung des § 22 Abs. 1 ThürKigaG vorgesehen, wonach berufspraktische Ausbildungsabschnitte durch den Träger als Betriebskosten geltend gemacht und finanziert werden können. Somit kann den Praktikanten eine Praktikantenvergütung gewährt werden, die vom Land refinanziert wird.

    Der v.g. Gesetzentwurf wurde in der 138. Plenarsitzung am 7. Juni 2024 in Zweiter Beratung angenommen. Mit der Änderung des § 22 Abs. 1 ThürKigaG werden die Kosten für die Vergütung während des Abschlusspraktikums der Heilerziehungspflege in einer Kindertageseinrichtung den Betriebskosten zugeordnet.

    Das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Kindergartengesetzes vom 2. Juli 2024 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht (Nr. 8/2024 vom 18. Juli 2024, S. 202 ff.) und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

    Aufgrund der geänderten Rechtslage geht der Petitionsausschuss davon aus, dass dem Anliegen damit Rechnung getragen wurde.

  • 18.10.2022
    Zwischenbericht

    Das Protokoll zu der Anhörung ist auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehbar.

    https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/89033/32_sitzung_petitionsausschuss.pdf

    Die inhaltliche Beratung der Petition dauert noch an.

  • 16.03.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 24. Januar 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 7. März 2022 wurde die Petition von 408 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 2.346 Unterstützern vor. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

     

    Der Petitionsausschuss hat in seiner 28. Sitzung am 7. April 2022 beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

     

    Die Anhörung wird am 8. September 2022 um 17:30 Uhr im Landtag stattfinden.

     

    Nach derzeitiger Planung ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter www.thueringer-landtag.de im Internet zu übertragen. Ob es möglich sein wird, die Anhörung direkt von der Besuchertribüne des Landtags aus zu verfolgen, kann zurzeit noch nicht eingeschätzt werden.