Frei hängende Leitungen und Freileitungen unterirdisch verlegen

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ronny und Daniel Würfel
    aus 04539 Großstolpen
  • veröffentlicht am 06.12.2021

Welches Ziel hat die Petition?

Die so bundesweit frei hängenden Leitungen in den Kommunen und Ländern noch zusehen sind, aber auch über die Freileitungen, die über Köpfen bzw. auch über den Straßen, Geh- und Radwege gespannt sind, müssen somit hier Schutzmaßnahmen gebaut werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

nein

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Ministerium für Infrastruktur

Wie wird die Petition begründet?

Bei den Freileitungen, die auch eine Gefahrenstelle für alle Beteiligten werden kann, dass bei bestimmten Witterungsverhältnisse eine Freileitung auch die Straße u.s.w. fallen kann. Da steht die Gefahr, dass Unfälle und ähnliches passieren könnte, weil an diesen Stellen keine Schutzvorrichtungen so wie eine Art Tunnel gebaut worden sind, das, wenn mal eine Freileitung sich selbstständig gemacht hatte eine Gefahr für alle werden kann. Auch sind frei hängende Leitungen, ob Strom oder Telefon, eine Gefahr für Fußgänger und Fahrzeughalter, wenn Leitungen herunterfallen. Aber auch sollten solche Leitung per Anordnungen unterirdisch verlegt werden, weil Witterungsverhältnisse einen Eingriff in solcher Art und Weise damit verhängen kann, um jeweilige Störungen zu vermeiden, dass in Deutschland sowas nicht mehr zeitgemäß ist, wenn Leitungen überirdisch hängen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

k.a.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

keine

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