Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.
Im Rahmen der Anhörung legte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) zunächst dar, dass die Landesregierung die FSU Jena im Jahr 2023 in erheblichem Maße – mit insgesamt 12,2 Mio. Euro – unterstützt habe. Zudem habe die Landesregierung aus dem Sondervermögen des Landes „Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfe“ im Jahr 2023 eine Erstattung der Energiekosten vorgenommen. Dazu finde derzeit eine Abrechnung statt, in deren Rahmen geprüft werde, ob die seinerzeit prognostizierten Kosten tatsächlich so hoch gewesen seien. Es laufe ferner derzeit das parlamentarische Verfahren, um die gestiegenen Energiekosten für das Jahr 2024 im Vergleich zum Jahr 2020 vollständig zu übernehmen.
Das TMWWDG prüfe, ob die FSU Jena auch im Jahr 2024 unterstützt werden könnte. Zurzeit befinde man sich in der Abstimmung über die konkrete Höhe der Hilfen. Das TMWWDG bemühe sich, die Problematik abzufedern, aber es sei auch notwendig, dass die FSU Jena ihre strukturellen Aufgaben löse.
Es müsse eine strategische Diskussion geführt und dann mittelfristige Entscheidungen getroffen und umgesetzt werden. Deswegen sei es zu begrüßen, dass es einen Entwicklungsrat gebe, der sich mit diesen Fragen befasse. Mit Blick auf die Vergangenheit müsse man zur Kenntnis nehmen, dass die FSU Jena in den letzten Jahren fast 5.000 Studierende verloren habe. Darauf müsse reagiert werden. Die Zusammensetzung des Entwicklungsrats betreffe den Bereich der akademischen Selbstverwaltung. Das TMWWDG als Rechtsaufsicht könnte die Zusammensetzung nur kritisieren, wenn es gegen geltendes Recht verstoße. Man könne nicht rechtsaufsichtlich dagegen vorgehen, aber er könne im Gespräch mit dem Präsidium der FSU Jena dafür werben, die Statusgruppen entsprechend zu berücksichtigen.
Der Staatssekretär versicherte im Weiteren, dass die Landesregierung die Autonomie der Hochschulen sehr ernst nehme; es werde nicht in die Hochschulen „reinregiert“. Aus diesem Grund bekämen die Hochschulen ein Globalbudget, aus dem diese ihre Kosten decken müssten. Dieses Globalbudget, das sei der große Vorteil der Rahmenvereinbarung, sei für fünf Jahre festgelegt. Die Hochschulen wüssten exakt, was sie in diesen fünf Jahren bekommen würden und müssten ihre Ausgabenplanung darauf ausrichten. Die Universitäten könnten bspw. besser als das TMWWDG einschätzen, welche Professuren in das Profil passten. Das seien Aufgaben, die innerhalb der Hochschule gelöst werden müssten. Die Aufgabe der Landesregierung sei es, eine ausreichende Finanzierung bereitzustellen.
Den negativen Grundtenor, insbesondere im Hinblick auf die Attraktivität der FSU Jena, konnte der Staatssekretär nicht teilen. Nach seinen Ausführungen liege das auch daran, dass man mit den zwei zurückliegenden Rahmenvereinbarungen mit der vierprozentigen Steigerung, 3 Prozent im Grundbudget und 1 Prozent für Innovationsprojekte, in der Finanzierung weit über dem Bundesdurchschnitt liege. Thüringen gebe je Studierenden 9.900 Euro im Jahr aus. Der Bundesdurchschnitt liege bei 7.900 Euro, 20 Prozent darunter. Es bestehe entsprechend eine ausgezeichnete Finanzierung der Hochschulen, auch der FSU Jena.
Gerade weil die FSU Landesuniversität sei, die es in den letzten Jahren durch ausgezeichnete Leistungen geschafft habe, in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zu reüssieren, sei diese deutlich stärker unterstützt worden als alle anderen Hochschulen des Landes. Seiner Wahrnehmung nach gebe es über die gesamte Universität keine so dramatische Stimmungslage, wie sie im Rahmen der Anhörung geschildert worden sei. Es gebe gerade auch vor dem Hintergrund der Chance, Exzellenzuniversität zu werden, viele positive Entwicklungen. In diesem Zusammenhang wies der Staatssekretär auch auf das Betreuungsverhältnis an den Thüringer Hochschulen hin. So sei das Betreuungsverhältnis in Thüringen doppelt so gut wie im Bundesdurchschnitt. Man habe in Thüringen ein Betreuungsverhältnis an den Universitäten von etwa 1 zu 32. Bundesweit liege das Verhältnis bei 1 zu 70.
Abschließend machte der Staatssekretär deutlich, dass das TMWWDG nicht die Absicht habe, die Finanzierung der FSU Jena zu senken. Man setze sich dafür ein, dass auch in der nächsten Rahmenvereinbarung sichere Steigerungsraten für die Thüringer Hochschulen insgesamt gewährleistet werden könnten. Man vertrete nicht die Auffassung, dass gespart werden könne, weil die Betreuungsverhältnisse gut und die Finanzierung gut seien.
Im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung befasste sich zunächst der zuständige Fachausschuss mit der Petition.
Im Rahmen der Beratung im AfWWDG machte der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft deutlich, dass die FSU Jena das Jahr 2023 – entgegen ihrer ursprünglich defizitären Planung – mit einem Plus im Landesmittel-Bestand i.H.v. rund 34,2 Mio. EUR abgeschlossen habe. Damit zeige sich zunächst, dass die Unterstützungsmaßnahmen, die das TMWWDG im Jahr 2023 auf den Weg gebracht habe, zu einem Abwenden des seitens der FSU angezeigten Liquiditätsengpasses geführt hätten und auch die Einsparmaßnahmen der FSU erste Erfolge zeigten.
Im Weiteren machte der Minister deutlich, dass nunmehr zunächst die FSU selbst aktiv werden müsse. Die FSU sei im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Struktur- und Entwicklungsplanes (STEP) u.a. auch aufgefordert worden, ein Konzept aufzusetzen, aus dem im Ergebnis eines hochschulinternen Diskussionsprozesses insbesondere strukturelle Überlegungen abgeleitet würden, mit denen die erforderlichen Kosteneinsparungen auf den Weg zu einer Konsolidierung der Finanzlage der FSU gebracht würden. Soweit die FSU der Aufforderung der Landesregierung nachkomme und eine solide Planung für die Folgejahre vorlege, könne mit Blick auf die weiterhin angespannte Finanzlage eine Unterstützung zur Verstärkung des Vereinbarungsbudgets im Jahr 2024 geprüft werden.
Im Ergebnis seiner Beratung hat der AfWWDG die Petition ohne Abgabe einer inhaltlichen Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 51. Sitzung am 15. August 2023 erneut beraten.
Der Ausschuss begrüßt die Absicht des TMWWDG, dafür zu werben, die Statusgruppen im Entwicklungsrat entsprechend zu berücksichtigen. Nach der Auffassung des Ausschusses ist dies ein guter Weg, um Transparenz herzustellen. Im Rahmen der Veranstaltung im Oktober 2023 wurde deutlich, dass es eine Zusammenführung der Debatten der verschiedenen Akteurinnen und Akteure und eine Aufarbeitung der internen Prozesse braucht. In diesem Zusammenhang erinnert der Ausschuss daran, dass der Gesetzgeber seinerzeit eine Regelung in das Thüringer Hochschulgesetz aufgenommen hat, wonach die Mitglieder der Hochschule für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in und zwischen den Organen und Gremien sorgen.
Diese Regelung betrifft im Kontext des Gesetzes auch die Frage, wie die unterschiedlichen Statusgruppen eingebunden werden, wie Transparenz hergestellt wird und wie alle Akteure mitwirken können.
Der Ausschuss hebt im Weiteren hervor, dass die Verantwortung für die FSU Jena bei allen Beteiligten – dem Haushaltsgesetzgeber, dem TMWWDG in seiner Rolle der Rechtsaufsicht, aber auch bei der FSU selbst mit ihren internen Entscheidungen – liegt.
Im Ergebnis seiner Beratung geht der Petitionsausschuss aufgrund der Ausführungen der Landesregierung im Rahmen der öffentlichen Anhörung sowie den Ausführungen des Ministers für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft im Rahmen der Beratung im Fachausschuss davon aus, dass die Landesregierung Ihrer Verantwortung für die FSU Jena als Landesuniversität nachkommt. Die Petition hat der Ausschuss mit den dargestellten Ausführungen abgeschlossen (§ 17 Nr. 2 b) ThürPetG).