Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 3. Sitzung abschließend behandelt.
Bei der abschließenden Beratung Ihrer Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass das am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK)
in seiner Stellungnahme den vorgelegten Vorschlag kritisch gesehen und auch verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat. Um die Anregung des Petenten gleichwohl in die politische Debatte mit einzubringen, hat der Petitionsausschuss beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 6 Thüringer Petitionsgesetz den im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen werden damit in die Lage versetzt, das mit der Petition vorgetragene Anliegen gegebenenfalls mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen aufzugreifen.