Gesetzlicher Feiertag für Frauen, auch in Thüringen

Teaserbild der Petition
Abgeschlossen
26 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Claudia Kreft
    aus 99094 Erfurt
  • veröffentlicht am 16.05.2023
  • 11.09.2023
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 11.09.2023
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

    Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verdienen Frauen in etwa ein Fünftel weniger als ihre männlichen Kollegen, was sich auf den allgemeinen Rentenanspruch entsprechend auswirkt. Zudem ist die Mehrheit der Frauen während ihrer Berufsausübung aufgrund von Kindererziehung und -betreuung nicht arbeitstätig. Gemäß Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wenden Frauen pro Tag durchschnittlich 52,4 % mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer. Auf dieses bestehende Verhältnis als auch dessen Auswirkungen könnte dieser Tag mit seiner Bestimmung zum Feiertag aufmerksam machen, was allerdings aufgrund seiner Begehung als "Internationaler Frauentag" als Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden in der allgemeinen Wahrnehmung ebenfalls erzielt wird.

    Zudem werden durch den Kindertag am 20. September und den Tag der Arbeit am 1. Mai auch bereits einige Ziele der Petition erreicht.

    Im Übrigen gibt es entgegen der Aussage in der Petition keinen gesetzlichen Feiertag für Männer und somit auch keine Ungleichbehandlung in dieser Hinsicht. Der am 3. November existierende Weltmännertag und der am 19. November zu begehende internationale Männertag sind keine geregelten gesetzlichen Feiertage. Der seit 1934 bestehende, gesetzliche Feiertag                     – Christi Himmelfahrt – hat sich gesellschaftlich zwar zu einem sogenannten „Vater-", „Männer-" oder „Herrentag" entwickelt, hat jedoch einen christlichen Ursprung und wird 39 Tage nach dem Ostersonntag begangen.

    In Thüringen sind die gesetzlichen Feiertage im Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG) festgelegt. Grundsätzlich ist das für das Feiertagsrecht zuständige Ministerium gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 1 ThürFGtG ermächtigt, aus besonderem Anlass, insbesondere soweit Staatstrauer und Staatsfeier es gebieten, durch Rechtsverordnung Werktage zu einmaligen Feiertagen zu erklären. Mit der Petition wird jedoch ein wiederkehrender Feiertag gefordert. Dazu müsste der Weltfrauentag in den Katalog der gesetzlichen Feiertage in § 2 Abs. 1 ThürFGtG aufgenommen werden. Die Implementierung des Weltfrauentages als gesetzlicher Feiertag in Thüringen ist somit nur mittels einer Gesetzesänderung möglich.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daher gemäß § 17 Nr. 6 Thüringer Petitionsgesetz den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis  gegeben. Diese haben die Möglichkeit, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.

     

  • 05.07.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 16. Mai 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 26 Mitzeichnern unterstützt. Das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnungen wurde damit nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition voraussichtlich in seiner nächsten Sitzung am 31. August 2023 inhaltlich beraten.

  • 28.06.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 16.05.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen