Gesundes Aufwachsen unserer Kinder und Jugendlichen in Thüringen ermöglichen

Abgeschlossen
157 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Birger Gröning
    aus 99867 Gotha OT Boilstädt
  • veröffentlicht am 15.09.2022
  • 09.12.2022
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Coronapandemie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die alle Lebensbereiche betrifft. Der Schulbereich kann daher nicht isoliert von der Pandemie betrachtet werden. Zudem wird der Umgang mit der Coronapandemie durch Gesetze und Verordnungen vorgegeben.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 19. November 2021 die in der Vergangenheit liegenden Schulschließungen als verhältnismäßig und als im Einklang mit dem Grundrecht auf schulische Bildung stehend beurteilt. Das Gericht hat betont, dass sich aus der Verfassung oder aus dem Schulrecht weder ein Anspruch auf Präsenzunterricht noch ein (genereller) Anspruch auf Distanzunterricht herleiten lässt.

    Die Pflicht zum Tragen einer Maske und zur Durchführung von regelmäßigen Corona-Schnelltests durch Schülerinnen und Schüler haben die Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe bisher durchgängig als verhältnismäßig beurteilt. Die Gerichte haben die hohe Priorität des Gesundheitsschutzes in Bezug auf die Coronamaßnahmen betont.

    Die Entwicklung des Infektionsgeschehens bestimmt die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen. Angesichts dessen hat das neue Schuljahr vorerst ohne zusätzliche Pandemiemaßnahmen begonnen. Der Minister für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt das Tragen von Masken in Innenräumen auf freiwilliger Basis. Eine Maskenpflicht ist aus rechtlichen Gründen derzeit aber nicht möglich.

    Die Frage nach einer neutralen Grundhaltung des Bildungsbereichs gegenüber Impfungen stellt sich nicht. Auch hier gilt, dass der Bildungsbereich nicht isoliert von anderen Lebensbereichen betrachtet werden kann und dass Gesetze und Verordnungen den rechtlichen Rahmen vorgeben.

    Das Thüringer Schulgesetz sieht Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitskompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler vor. Für die Schulen existieren bereits viele Angebote. Diese können in Anspruch genommen werden. Insofern wird der Gesundheitsförderung im Schulbereich ein sehr hoher Stellenwert beigemessen.

    In Bezug auf die Minimierung der gesundheitlichen und psychosozialen Folgen für Schülerinnen und Schüler gibt es ein entsprechendes Angebot. Dies wird insbesondere vom Schulpsychologischen Dienst z.B. in Form von Beratungsangeboten bereitgestellt. In der schulpsychologischen Beratung können beispielsweise Sorgen und Fragen zu Themen wie Ängste und psychische Probleme im Zusammenhang mit den besonderen Herausforderungen an das Leben und Lernen in Zeiten der Pandemie bearbeitet werden.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

  • 07.11.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 15. September 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 75 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 82 Unterstützern vor. Mit insgesamt 157 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 28.10.2022
    Statusänderung zu In Beratung
  • 15.09.2022
    Statusänderung zu Mitzeichnen