Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern. Apotheken retten.

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  • Gesundheit & Soziales
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Danny Neidel
    aus 99085 Erfurt
  • veröffentlicht am 19.08.2024
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Welches Ziel hat die Petition?

Die von den öffentlichen Apotheken in Thüringen getragene Arzneimittelversorgung ist wesentlicher Bestandteil der Daseinsvorsorge im Freistaat. Durch das von Gesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Apotheken-Reformgesetz soll es möglich sein, Apotheken zukünftig zu betreiben, ohne dass eine Apothekerin oder ein Apotheker zwingend vor Ort ist. Eine Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker ist wie Politik ohne Dialogbereitschaft. Sie wird ihrer Verantwortung nicht gerecht. Ein Gesetzgeber, der empfiehlt, Effizienzreserven zu heben, indem Stunden abgebaut und Stellen gestrichen werden, hat den Kontakt zur Realität in der Gesundheitsversorgung verloren.

Doch die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums gefährden die Arzneimittelversorgung in Thüringen noch mehr: Das geplante Apotheken-Reformgesetz schafft ganz eindeutig die Grundlage für die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes und öffnet somit Konzernen den Weg ins deutsche Apothekensystem der inhabergeführten öffentlichen Apotheke. Die persönliche Verantwortung der Apothekenleitung wird auf das Niveau einer Fernwartung abgesenkt. Das Arzneimittel wird zur Ware und die Arzneimittelversorgung von einer Gemeinwohlverpflichtung zu einem reinen Handelsprozess. Die Beratung zur richtigen Anwendung von Arzneimitteln soll standardisiert fernmündlich übermittelt werden können und wird zu einem reinen Kostenfaktor. All dies kann nicht im Interesse der Thüringer Landesregierung sein, denn es schadet den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats.

Für deren Wohl einzutreten, es zu schützen, ist die höchste Pflicht der Landesregierung des Freistaates Thüringen. Vor diesem Hintergrund wird das Land Thüringen aufgefordert, die Rückkehr zu einer sozialen, auf Ausgleich und am Wohl der Menschen orientierter Gesundheitspolitik einzufordern und sich auch nach der Landestagwahl klar gegen dieses Reformgesetz zu positionieren und in einer möglichen Abstimmung des Bundesrates gegen das Apotheken-Reformgesetz zu stimmen.

Zur Verbesserung der personellen Situation in der Thüringer Pharmazie wird die Landesregierung aufgefordert, in der kommenden Legislaturperiode die Modernisierung des Instituts für Pharmazie in Jena weiterhin voranzutreiben und abzuschließen sowie die Friedrich-Schiller-Universität bei einer personellen Erweiterung zu unterstützen, um die Arzneimittelversorgung in Thüringen langfristig zu sichern.

Wie wird die Petition begründet?

Arzneimittel sind ein großer Schatz – sowohl gesellschaftlich als auch für den einzelnen Menschen, dem sie ein gesundes und selbst bestimmtes Leben ermöglichen. Sie können in akuten Situationen Leiden verkürzen und im Ernstfall Leben retten. Aber gerade auch für viele chronisch kranke Menschen machen sie den entscheidenden Unterschied zwischen Krankheit und Gesundheit, Leiden und Lebensfreude, zwischen Teilhabe und Zurückgezogenheit aus.

Voraussetzung für die Wirksamkeit von Arzneimitteln ist die richtige Anwendung, schließlich greifen sie in physiologische und pathophysiologisch veränderte Lebensprozesse ein, also in ein ausbalanciertes System, in dem ein „Zuviel“ oder ein „Zuwenig“ dramatische Folgen haben kann. In jedem Fall steigert die Beratung durch Apothekerinnen und Apotheker die Arzneimittelsicherheit und ist damit ein wichtiger Baustein jeder Arzneimitteltherapie. Dabei kommt es nicht zuletzt auf das Zusammenspiel zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und Apothekerinnen und Apothekern auf der anderen Seite an. Eindrucksvolle Zahlen dafür liefert dabei die Arzneimittelinitiative (ARMIN-Projekt), durch die in Thüringen und Sachsen dank der koordinierten Zusammenarbeit der beiden Heilberufe nachweislich Todesfälle verhindert werden konnten.

Die Arzneimittelversorgung in Deutschland ist Aufgabe der öffentlichen Apotheken, die von selbstständigen Apothekerinnen und Apothekern geleitet werden. Mit ihrer akademischen Ausbildung und der persönlichen Haftung bildet diese Struktur das Fundament für die hohe Qualität der Versorgung und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Doch dieses Fundament wird schon seit Jahren nicht mehr ausreichend finanziert und durch die geplanten Reformpläne des Gesundheitsministers nicht stabilisiert, sondern vielmehr in seinen Grundfesten erschüttert. Durch die im Referentenentwurf geplante Beseitigung der ständigen Anwesenheitspflicht einer Apothekerin oder eines Apothekers wird die persönliche Leitungsverpflichtung ausgehöhlt. Die persönliche Verantwortlichkeit wird so zu einem Papiertiger, die in ihrer eingeschränkten Form nicht mehr sachlich zu begründen ist. Die Sicherheit der Arzneimitteltherapie und damit die Patientensicherheit werden durch diese Maßnahme gefährdet.

Der Mangel an Apothekerinnen und Apothekern wird sich in den kommenden Jahren immer stärker bemerkbar machen, da die Zahl der Menschen steigt, die allein altersbedingt auf eine sichere Arzneimitteltherapie angewiesen sind. Der demografische Wandel wird auch den Berufsstand selbst treffen, die Hälfte der Apothekenleiterinnen und -leiter in Thüringen wird in den kommenden 15 Jahren das Rentenalter erreichen. Der Abbau der Versorgungsqualität, der hinter den Vorschlägen des Gesundheitsministeriums steckt, kann dabei nicht die Lösung sein. Vielmehr müssen die Verantwortlichen im Bund und auf Landesebene die Voraussetzungen dafür schaffen, um langfristig die von selbständigen Apothekerinnen und Apothekern getragene Arzneimittelversorgung zu stärken. Dazu müssen deren ausreichende Finanzierung sichergestellt und die Bürokratie wirksam eingeschränkt werden (z.B. Abschaffung der sogenannten „Null-Retaxationen“ aus formalen Gründen). Aufgabe des Landes muss es sein, die Ausbildung von Apothekerinnen und Apothekern am Institut für Pharmazie so schnell wie möglich zu modernisieren und zu erweitern.

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