Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung ist zusammenfassend Folgendes festzustellen:
Mit der Petition vom 7. August 2024 wird das Land Thüringen aufgefordert, eine soziale, auf Ausgleich und am Wohl der Menschen orientierte Gesundheitspolitik beim Bundesgesetzgeber einzufordern und sich auch nach der Landtagswahl im September 2024 klar gegen das Apothekenreformgesetz zu positionieren und in einer möglichen Abstimmung des Bundesrates gegen das Apothekenreformgesetz zu stimmen. Ein zweiter Schwerpunkt der Petition ist die Verbesserung der personellen Situation in der Thüringer Pharmazie. Hier wird die Landesregierung aufgefordert, in der kommenden Legislaturperiode die Modernisierung des Instituts für Pharmazie in Jena weiterhin voranzutreiben und abzuschließen sowie die Friedrich-Schiller-Universität bei einer personellen Erweiterung zu unterstützen, um die Arzneimittelversorgung in Thüringen langfristig zu sichern.
Die Petition wurde am 19. August 2024 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsfrist wurde die Petition von 63.967 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum erreicht. Unabhängig davon wurde die Thüringer Landesregierung um Stellungnahme zur Petition gebeten. Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) teilte in einer ersten Stellungnahme mit, dass Hintergrund der Petition der vom Bundesministerium für Gesundheit mit Datum vom 14. Juni 2024 vorgelegte Entwurf eines Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform, zu welchem zu diesem Zeitpunkt lediglich die Anhörung der beteiligten Kreise durch den Bund erfolgt war. Auch das TMASGFF hatte sich als zuständiges Ressort der Landesregierung umfassend mit dem Referentenentwurf des Gesetzes für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform auseinandergesetzt.
Gemäß Artikel 74 Abs. 1 Nr. 19 Grundgesetz erstreckt sich die konkurrierende Gesetzgebung auf das Gebiet der Heilberufe sowie das Recht des Apothekenwesens und der Arzneien. Hinsichtlich des Rechts des Apothekenwesens und der Arzneien hat der Bundesgesetzgeber seit jeher mit den Gesetzen über das Arzneimittelwesen und über das Apothekenwesen sowie diverser aufgrund dieser Gesetze erlassener Verordnungen umfangreiche bundeseinheitliche Regelungen für einen sicheren Arzneimittelverkehr und dessen Sicherstellung getroffen.
Die Befassung im Bundeskabinett wurde mehrfach verschoben, so dass davon ausgegangen wurde, dass der Referentenentwurf nicht mehr mit der zu erwartenden Fassung für das Bundeskabinett übereinstimmt. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Apotheken-Reform, zu dem sich die Landesregierung entsprechend positionieren und Anträge sowie Vorschläge im Bundesratsverfahren unterbreiten konnte, lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor.
Hinsichtlich der zweiten Forderung der Petition teilte das Ministerium mit, dass der geplante Neubau des Pharmazeutischen Instituts der FSU Jena in der ehemaligen Frauenklinik im Bachstraßenareal einen maßgeblichen Grundpfeiler zur Gewinnung von zukünftigen Nachwuchs-Fachkräften und somit zur Erhaltung einer flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Thüringen darstellt.
Der Neubau des Instituts für Pharmazie wurde bereits seit einiger Zeit durch die Landesregierung begleitet. Es fand ein engmaschiger Austausch zwischen den zuständigen Häusern zum Fortgang des Vorhabens statt. Im Jahr 2024 wurde eine Bauphase im Zeitraum von 2026 bis 2028 angestrebt.
Der Petitionsausschuss hat in seiner 6. Sitzung am 13. März 2025 beschlossen, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie und den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hinsichtlich der Petition um Mitberatung zu ersuchen. Aufgrund des erheblichen öffentlichen Interesses hat der Petitionsausschuss beschlossen, am 24. April 2025 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen. Auf das Protokoll zu dieser Anhörung darf verwiesen werden.
Der Petitionsausschuss hat in seiner 9. Sitzung am 26. Juni 2025 unter Berücksichtigung der Empfehlungen der mitberatenden Ausschüsse beschlossen, die Petition bezüglich der Positionierung des Freistaats Thüringen zum Apotheken-Reformgesetz im Bundesrat gemäß § 17 Nr. 2 b) ThürPetG für erledigt zu erklären.
Im Weiteren hat der Petitionsausschuss beschlossen, das Petitionsanliegen „Forderung der Modernisierung des Instituts für Pharmazie an der FSU Jena“ aus Gründen des Haushaltsvorbehalts gemäß § 17 Nr. 1 c) ThürPetG der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, die Petition bei der Einbringung von Gesetzen zu berücksichtigen sowie die Stellungnahme in der Vorlage 8/508 in seine Entscheidung einzubeziehen.
Dabei geht es im Wesentlichen um entsprechende Investitionen im Doppelhaushalt 2026/2027 und eine Niederlassungsförderung im Bereich der Pharmazie.
Gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 ThürPetG wurde dem Petitionsausschuss nachfolgender schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse nach § 17 Nr. 1 ThürPetG erstattet:
Die Landesregierung hat sich mit dem Regierungsvertrag zwischen CDU, BSW und SPD das Ziel gesetzt, durch Baumaßnahme die Studienkapazitäten des Pharmazeutischen Instituts an der FSU Jena zu erweitern, um perspektivisch mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen zu gewinnen.1
Mit der Petition „Gesundheitsversorgung in Thüringen sichern. Apotheken retten“ wurde u.a. die Forderung erhoben, „in der aktuellen Legislaturperiode die Modernisierung des Instituts für Pharmazie in Jena weiterhin voranzutreiben und abzuschließen sowie die Friedrich-Schiller-Universität Jena bei einer personellen Erweiterung zu unterstützen, um die Arzneimittelversorgung in Thüringen langfristig zu sichern.“
Die Petition ist im Petitionsausschuss des Landtags beraten worden. Der Petitionsausschuss hatte sowohl den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur als auch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie um Mitberatung gebeten. In den Beratungen in den Ausschuss-Sitzungen wurde durch das TMBWK signalisiert, dass Abstimmungen zwischen der FSU Jena dem TMBWK initiiert worden sind, die im Ergebnis dem Anliegen mit Blick auf die Modernisierung des Instituts für Pharmazie an der FSU Jena abhelfen können.
Die Abstimmungen zwischen dem TMBWK und der FSU Jena gingen dahin, mit der Aufstellung des Regierungsentwurfs für den Landeshaushalt 2026/2027 zu versuchen, für ein Um-/Neubauvorhaben für das Institut für Pharmazie an der FSU Jena in der Bachstraße in Jena Haushaltsvorsorge zu schaffen. Hierfür hat die FSU Jena dem TMBWK eine aktualisierte Bedarfsmeldung für die Bedarfe der Pharmazie zur Bestätigung vorgelegt.
Diese Bedarfsmeldung bezieht sich zunächst auf den Status quo des Flächenbedarfs der Pharmazie, ohne Erweiterung der Studienkapazitäten. Das TMBWK hat diese Bedarfsmeldung bestätigt und in die landesinterne Abstimmung mit dem TMDI und dem TFM gegeben. Diese Abstimmung sollte noch im Herbst 2025 erfolgen. Zugleich hat das TMBWK die FSU Jena gebeten, gemeinsam mit der Thüringer Apothekenkammer und dem Thüringer Apothekerverband zeitnah, möglichst bis spätestens zum Ende dieses Jahres 2025 zu untersuchen, welcher konkrete Bedarf für eine Erweiterung der Studienkapazitäten besteht.
Diese Untersuchung der FSU Jena sollte sodann die Grundlage für die Bestätigung des weitergehenden Bedarfs für eine Erweiterung der Studienkapazitäten bilden, ebenso für eine ergänzende Bedarfsmeldung mit einem sodann erhöhten Flächenbedarf für die Erweiterung.
Darüber hinaus erstellt die Stadt Jena ein städtebauliches Entwicklungskonzept für das Bachstraßenareal in Jena. In diesem Entwicklungskonzept finden sich die Bedarfe der FSU Jena wieder und ein Bauvorhaben für das Institut für Pharmazie an der FSU Jena findet dabei Berücksichtigung. In den Prozess der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch die Stadt Jena sind das TMBWK und die FSU Jena neben einer Vielzahl von weiteren Beteiligten eingebunden.
Zusammenfassend wurde berichtet, dass eine Abhilfe für das Anliegen der Petition erfolgt, u.a. wenn die Landesregierung in dem Regierungsentwurf zum Landeshaushalt 2026/2027 Haushaltsvorsorge für ein Um-/Neubauvorhaben für das Institut für Pharmazie in der Höhe des von der FSU Jena hierfür gemeldeten Bedarfs von 96,14 Mio. Euro (indizierte Gesamtbaukosten, Stand: 12. Juni 2025 ohne besondere Risikokosten und ohne Kapazitätserweiterung) schafft. Damit wäre dem Beschluss des Petitionsausschusses, die Petition bei der Einbringung von Gesetzen zu berücksichtigen, für diesen Bereich Rechnung getragen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat in der 14. Sitzung des Petitionsausschusses am 5. März 2026 ergänzend zu dem schriftlichen Bericht über die Ausführung des Beschlusses nach § 17 Nr. 1 Thüringer Petitionsgesetz dargelegt, dass dem Anliegen, die Modernisierung des Instituts für Pharmazie in Jena weiterhin voranzutreiben und abzuschließen sowie die Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena bei der personellen Erweiterung zu unterstützen in der aktuellen Legislaturperiode abgeholfen werde. Dabei wurde auf die Aufstellung des Regierungsentwurfs zum Landeshaushalt 2026/2027 abgestellt sowie auf die Vorbereitung der Bauanmeldung durch die FSU Jena.
Innerhalb der Frist zur Zuleitung des schriftlichen Berichts an den Petitionsausschuss war der Beschluss zum Regierungsentwurf für den Landeshaushalt 2026/2027 noch nicht gefasst und der Entwurf des Landeshaushalts 2026/2027 dem Parlament noch nicht zugeleitet gewesen.
Zum aktuellen Sachstand hat das TMBWK daher im März 2026 Folgendes ausgeführt:
a) Berücksichtigung des Vorhabens im Landeshaushalt 2026/2027
Das Vorhaben zur Unterbringung des Instituts für Pharmazie hat eine Haushaltsvorsorge im Landeshaushalt 2026/2027 erhalten. In dem Einzelplan 18, Kapitel 18 25, Titel 785 01, den sogenannten Vorarbeitskosten für Landesbaumaßnahmen, ist das Vorhaben berücksichtigt. Über die Vorarbeitskosten werden Mittel für Vorplanungen und die Durchführung von Wettbewerben bei Landesbaumaßnahmen, die in künftigen Jahren durchgeführt werden sollen, veranschlagt.
Die dortige Berücksichtigung des Vorhabens für die Unterbringung des Instituts für die Pharmazie ermöglicht der FSU Jena deren Planungen in den Jahren 2026 und 2027 fortzuführen. Nach Informationen der Landesregierung arbeitet die FSU Jena derzeit an den weitergehenden Planungen für das Vorhaben (Aufstellung der Bauanmeldung mit Wirtschaftlichkeitsuntersuchung).
b) Ausblick auf die Aufstellung des Regierungsentwurfs des Landeshaushaltes 2028 ff.
Über die Vorarbeitskosten hinaus ist vorgesehen, die Baukosten für das Vorhaben ab dem Jahr 2028 aus den Thüringen zufließenden Mitteln des sogenannten Sondervermögens des Bundes zu finanzieren. In die Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung des Landes in diesem Jahr soll das Vorhaben als Priorität des TMBWK mit aufgenommen werden. Hierauf haben sich die Thüringer Staatskanzlei (TSK), das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) und das TMBWK bereits verständigt.
Die Aufnahme des Vorhabens in die mittelfristige Hochbauplanung des Landes in diesem Jahr bildet die Voraussetzung dafür, auf der Grundlage der fortgeführten Planungen der FSU Jena, in dem Regierungsentwurf für den Landeshaushalt 2028 ff. weitere Haushaltsvorsorge für ein entsprechendes Bauvorhaben für die Pharmazie an der FSU Jena zu treffen.
c) Bedarfsbestätigung für die Bauanmeldung
Die von der FSU Jena zum 12. Juni 2025 vorgelegte Bedarfsplanung für die Bauanmeldung in Höhe von 1.008 m² für Büro- und Serviceflächen und in Höhe von 3.380 m² für Sonderflächen bei Berücksichtigung des Status quo der aktuell bestehenden Kapazitäten der Pharmazie ist nach Überarbeitung durch die FSU Jena zum 14. Januar 2026 anerkannt worden.
Für die Finalisierung der Bauanmeldung, insbesondere die Erstellung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, legt die FSU Jena nunmehr zunächst den anerkannten Bedarf zu Grunde.
d) Bedarfsbegründung der FSU Jena zur Kapazitätserweiterung
Darüber hinaus hat die FSU Jena dem TMBWK eine Stellungnahme der LAKT und des ThAV sowie eine Umfrage unter den Studierenden der Pharmazie vorgelegt, um eine Kapazitätserweiterung zu begründen, die gegebenenfalls noch zur Grundlage der Erarbeitung der Bauunterlage erhoben werden könnte.
Die Bewertung der vorgelegten Stellungnahme war innerhalb der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.
Der Petitionsausschuss hat den Bericht der Landesregierung gemäß § 18 Thüringer Petitionsgesetz zur Kenntnis genommen. Er geht davon aus, dass dem Anliegen der Petition mit den dargelegten Maßnahmen, den bereitgestellten und geplanten Mitteln in weiten Teilen für die Zukunft Rechnung getragen werden kann.
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1Regierungsvertrag S. 60, Abschnitt Ärzte und Fachkräfte gewinnen, Medizinische Versorgung sichern.

