Gleichbehandlung aller Bürger

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Birgit und Burkhardt Friedrich
    aus 36404 Sünna
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Gleichbehandlung aller Bürger, egal ob sie in einem ländlichen oder städtischen Wohnbereich wohnen (speziell Ortschaften unter 100 Einwohner)

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Sie richtet sich gegen die Entscheidungen im Thüringer Wassergesetz (ThürWG) bzw. den daraus resultierenden Regelungen zur Erschließung von Grundstücken an Zentrale Kläranlagen bzw. den Bau und die Finanzierung von Biologischen Kleinkläranlagen von Wasserwirtschaftsverbänden.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

Bei der Erschließung und den Bau einer Zentralen Kläranlage für die Gemeinde Unterbreizbach mit Ortsteilen wurde vom zuständigen WVS Bad Salzungen festgeschrieben, dass Orte unter 100 Einwohnern nicht an die Zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Daraus resultiert für die Einwohner von Sünna der Bau einer vollbiologischen Kleinkläranlage und deren Übernahme der laufenden Unterhaltungskosten. Diese belaufen sich weit über die Kosten, die auf an Zentrale Kläranlagen angeschlossene Grundstückseigentümer zukommen. Die Einwohner von Sünna sehen darin eine massive Ungleichbehandlung der ländlichen Bevölkerung gegenüber der Bevölkerung im städtischen Wohnbereich. Weiterhin kommt der WVS seiner finanziellen Verantwortung und Pflicht für die Versorgung der Bevölkerung nicht nach.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Ob eine Gesetzesänderung in Bezug auf das Thüringer Wassergesetz nötig ist, kann nicht beurteilt werden. Eine Gleichbehandlung aller Bürger, wie es im Grundgesetz festgelegt ist, ist nicht gegeben.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Derzeit noch keine weiteren Aktivitäten.

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