Gleichbehandlung aller Bürger

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Birgit und Burkhardt Friedrich
    aus 36404 Sünna
  • veröffentlicht am
  • 11.12.2015
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 10. Sitzung am 15.09.2015 abschließend behandelt.

    Er hatte die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Nach der Stellungnahme des Ministeriums für Inneres und Kommunales sah bereits das im Jahr 2010 beschlossene Abwasserbeseitigungskonzept des Zweckverbandes für den Ortsteil Mosa unter anderem aufgrund der niedrigen Einwohnerzahl keine zentrale öffentliche Abwasserbehandlung vor. Dies habe sich mit der Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts im Jahr 2014 nicht geändert. Mit dem vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept werde den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der künftigen Investitionen im Abwasserbereich Rechnung getragen. Spezielle landesrechtliche Regelungen, die die kommunalen Aufgabenträger in ihrer Auswahlentscheidung zwischen rechtlich zulässigen Lösungen (zentrale Kläranlage, vollbiologische Kleinkläranlage) der Abwasserbeseitigung einschränken würden, bestünden nicht.

     

    Gleichzeitig hatte der Petitionsausschuss Petitionen, die auch gegen die Entscheidung eines Zweckverbandes, kleinere Orte nicht an die zentrale Entwässerungseinrichtung anzuschließen, gerichtet waren, zum Anlass genommen, den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung zu dieser Problematik zu ersuchen. Nach den entsprechenden Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz können die Leitlinien der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) eine gute Grundlage für die Entscheidung zwischen zentraler und dezentraler Abwasserentsorgung darstellen - und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit, sondern auch für die Berücksichtigung des Solidarprinzips.

    Hierbei sollen die Aufgabenträger durch die oberste Wasserbehörde insbesondere durch die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen unterstützt werden. Unter der Voraussetzung, dass mit dem Abwasserbeseitigungskonzept die Anforderungen an die Gewässerqualität erfüllt werden, sollten die Aufgabenträger die Möglichkeit haben, die für die Einwohner zweckmäßigste Abwasserbehandlungsstrategie zu wählen. Zentrale Anlagen sollen neben Einzelvorhaben und Gruppenlösungen möglich sein. Gruppenlösungen für Kläranlagen sollen auch künftig gefördert werden, sofern die betroffenen Grundstückseigentümer die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen haben.

     

    Der Petitionsausschuss hatte zu berücksichtigen, dass der Wasser und Abwasser-Verband im Rahmen der bestehenden Gesetze bestimmen kann, ob in Mosa eine zentrale Entwässerungseinrichtung gebaut wird. Insoweit ist die Willensbildung in den betroffenen Kommunen bzw. im Zweckverband maßgebend.

    Der Petitionsausschuss ist aber gleichzeitig davon ausgegangen, dass die Petition und die Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz bei der Einbringung des von der Landesregierung angekündigten Gesetzentwurfs zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beachtet werden sollten.

    Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, die Petition gemäß § 17 Nr. 1 c) Thüringer Petitionsgesetz der Landesregierung mit der Bitte zu überweisen, das Anliegen bei der Einbringung eines entsprechenden Gesetzes zu berücksichtigen. Außerdem hat der Petitionsausschuss die Petition den Fraktionen des Landtags gemäß § 17 Nr. 6 Thüringer Petitionsgesetz zur Kenntnis gegeben, da die Fraktionen die Möglichkeit haben, entsprechende parlamentarische Initiativen zu ergreifen.

     

  • 30.06.2015
    Zwischenbericht

    Die auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags am 8. April 2015 veröffentlichte Petition wurde im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum von einer Bürgerin unterstützt.

    Damit ist das in § 16 Abs. 1 S. 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum für eine öffentliche Anhörung durch den Petitionsausschuss von 1.500 Mitzeichnungen nicht erfüllt.