Gleichbehandlung von Einheitsgemeinde und Landgemeinde durch entsprechende Änderung der Thüringer Kommunalordnung

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Gerd Reinhardt
    aus 37327 Leinefelde-Worbis
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Gleichbehandlung von Einheitsgemeinde (neu gebildete Gemeinde bzw. Stadt im Sinne des § 5 Ab.s 1 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung) und Landgemeinde, insbesondere hinsichtlich § 5 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Urteil des Verwaltungsgerichts Weimar vom 29.06.2011 (AZ: 3 K 230/10) und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Thüringen vom 14.01.2014 (AZ: 3 ZKO 528/11)

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Freistaat Thüringen, vertreten durch den Landrat des Landkreises Eichsfeld, Friedensplatz 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Wie wird die Petition begründet?

Die Stadt Leinefelde-Worbis wurde mit dem Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Breitenbach, Ferna, Gerstungen, Stadt Leinefelde, Markgölitz, Oberellen, Probstzella, Seifartsdorf, Silbitz, Unterellen, Wintzingerode und Stadt Worbis vom 08.03.2004, welches am 16.03.2004 in Kraft getreten ist, gebildet (GVBl. Seite 329). Sie erfüllt damit die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 3 ThürKO. Durch diese Neubildung existieren im Stadtgebiet eine Reihe von doppelten bzw. mehrfachen Straßennamen. Unterschieden werden können diese Straßennamen jedoch durch die Existenz unterschiedlicher Postleitzahlen (37327 bzw. 37339) und das Voranstellen des jeweiligen Ortsteilnamens in der postalischen Anschrift. Für Landgemeinden hat der Gesetzgeber in § 5 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO eine Ausnahme zugelassen. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass für eine Einheitsgemeinde nicht die gleiche Ausnahme wie für die Landgemeinde gelten soll.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Änderung des § 5 Abs. 3 Sätze 3 und 4 ThürKO Zusätzlich zur Landgemeinde soll das Wort "Einheitsgemeinde" eingefügt werden (Begründung s.o.)

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Klage (s.o.)

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