Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens ist anzumerken, dass das TMBWK vielfältige Maßnahmen zur Unterrichtsabsicherung und Stärkung der Regelschulen im Freistaat hervorgebracht hat. Dazu gehören die gezielte Rekrutierung von Lehrkräften durch verstärkte Anstrengungen im Bereich der Lehrergewinnungskampagne und die pädagogische und didaktische Qualifikation von Seiteneinsteigenden durch Vorkurse. Außerdem hat das Ministerium „Bewerber – Coaches“ in allen Staatlichen Schulämtern etabliert, um eine schnelle und individuelle Beratung von Bewerbern zu gewährleisten.
Mit dem Ausbau des Dualen Studiums wurde an der Universität Erfurt die Anzahl der Studienplätze für das Lehramt Regelschule signifikant erhöht.
Daneben setzt das TMBWK auf gezielte Einstellungsangebote für Grundschullehrer an Regelschulen. Ergänzend wird die schulamtsübergreifende Zusammenarbeit durch den Ausbau regionaler Cluster intensiviert, um Ressourcen effizienter zu nutzen und Best-Practice-Ansätze zu teilen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Unterrichtsversorgung nachhaltig zu verbessern und den Thüringer Schulen eine stabile und zukunftsfähige Grundlage zu bieten.
Die statistische Erhebung zur Unterrichtsabdeckung Anfang Dezember 2025 lässt zunächst eine positive Tendenz im laufenden Schuljahr erkennen; dennoch bleibt der Bereich der Unterrichtsabdeckung im Zentrum der Aufmerksamkeit des TMBWK.
Ein wesentlicher Einflussfaktor ist der thüringen- wie auch bundesweit bestehende Lehrkräftemangel, der alle Schularten betrifft und die Handlungsmöglichkeiten der Schulverwaltung erheblich einschränkt.
Darüber hinaus wird die Verfügbarkeit von Lehrkräften maßgeblich durch die bestehenden Ausbildungs- und Laufbahnstrukturen bestimmt. In Thüringen erfolgt die Lehrerausbildung schulartspezifisch. Die Studienwahl für das Lehramt einzelner Schularten ist nicht ausgeglichen. Es werden zum Beispiel mehr Lehrkräfte für Grundschulen und Gymnasien ausgebildet als für Regelschulen.
Gleichzeitig ist die Thüringer Bildungsdienstlaufbahnverordnung zu beachten, die den schulartübergreifenden Einsatz von Lehrkräften regelt. So sind verbeamtete Lehrkräfte des höheren Dienstes in der Regel an Gymnasien tätig, während Lehrkräfte der Regelschulen dem gehobenen Dienst zugeordnet sind. Diese strukturellen Rahmenbedingungen wirken sich unmittelbar auf die kurz- und mittelfristige Steuerbarkeit der Personalverteilung aus.
Vor diesem Hintergrund sind die Möglichkeiten einer vollständigen oder kurzfristigen Gleichverteilung von Lehrkräften begrenzt. Personalentscheidungen können nicht allein auf der Grundlage abstrakter Bedarfszahlen getroffen werden, sondern unterliegen zwingend personalrechtlichen Vorgaben sowie den sozialen Schutz- und Fürsorgepflichten des Arbeitgebers. Zu berücksichtigen sind hierbei unter anderem bestehende Teilzeitverhältnisse, individuelle Fahr- und Pendelzeiten, Verpflichtungen aus der Kinderbetreuung, anerkannte Schwerbehinderungen sowie besondere dienstliche Funktionen, wie etwa die Tätigkeit in Personalvertretungen.
Diese Faktoren schränken die zeitliche, örtliche und organisatorische Einsetzbarkeit einzelner Lehrkräfte ein und sind bei jeder Zuweisungs- oder Abordnungsentscheidung sorgfältig zu beachten. Insgesamt zeigt sich, dass die Ressource „Lehrkraft“ nicht uneingeschränkt verfügbar ist und keine frei disponierbare Größe darstellt, die ausschließlich nach quantitativen Bedarfsüberlegungen verteilt werden kann.
Abordnungen zwischen Schulen und Schularten stellen dennoch ein wichtiges Instrument zur kurzfristigen Sicherung der Unterrichtsversorgung dar. Sie sind jedoch personalrechtlich begrenzt und stets mit Auswirkungen auf die abgebenden Schulen verbunden. Abordnungen können dort neue Versorgungslücken erzeugen und die Stabilität des Unterrichtsbetriebs beeinträchtigen.
Aus diesem Grund erfolgen entsprechende Maßnahmen nur in begründeten Einzelfällen und nach sorgfältiger Abwägung der schulortspezifischen sowie regionalen Auswirkungen. Ziel ist es, eine möglichst ausgewogene Balance zu erreichen, die den Schulfrieden wahrt und insgesamt die bestmögliche Unterrichtsversorgung für alle Schülerinnen und Schüler sicherstellt.
Das TMBWK verfolgt zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung einen mehrgleisigen Ansatz. Kurzfristig werden vorhandene personelle Ressourcen geprüft und gezielt eingesetzt, unter anderem durch zeitlich befristete Abordnungen. Mittel- und langfristig erfolgen die Besetzung offener Stellen, die Förderung von Quer- und Seiteneinstiegen sowie – soweit möglich – der unterstützende Einsatz von Studierenden zur Absicherung des Unterrichts. Die Situation an der genannten Schule wird weiterhin eng begleitet, die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Der Petitionsausschuss teilt ausdrücklich das Anliegen, allen Schülerinnen und Schülern in Thüringen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und eine möglichst gleichmäßige Unterrichtsversorgung zu ermöglichen. Zugleich ist festzustellen, dass strukturelle Rahmenbedingungen der Stellenbewirtschaftung und der Lehrerausbildung die kurzfristigen Handlungsspielräume begrenzen.
Ungeachtet dessen wird das TMBWK weiterhin alle verfügbaren Möglichkeiten ausschöpfen, um die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren, Abordnungen verantwortungsvoll zu steuern und die schulartübergreifende Ressourcenverteilung fortlaufend zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

