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Gut integrierte Menschen verdienen eine faire Chance auf Einbürgerung

Abgeschlossen
11 Mitzeichnungen
  • Migration
  • Mittelthüringen
  • eingereicht von Armen Torosjan
    aus 99425 Weimar
  • veröffentlicht am 19.01.2026
  • 29.04.2026
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:

    Durch die Flüchtlingsbewegungen etwa ab dem Jahr 2014 und die seit etwa 2022 damit bei vielen Flüchtlingen erfüllte Voraussetzung einer 8-jährigen Aufenthaltszeit in Deutschland für eine Einbürgerung (Mindestaufenthaltszeit nach damaligem Recht) kam es im gesamten Bundesgebiet zu einem massiven Anstieg der Antragszahlen im Einbürgerungsverfahren. 

    Hinzu kam, dass die Antragsverfahren auf Grund schwieriger Identitätsklärungen (die zwingende Voraussetzung für eine Einbürgerung sind) für die Einbürgerungsbehörden deutlich aufwendiger und komplizierter wurden. Darüber hinaus trat am 27. Juni 2024 das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz in Kraft. Dieses verkürzte die Aufenthaltszeiten für eine Einbürgerung von acht auf fünf Jahre und machte es möglich, seine bisherige Staatsangehörigkeit auch nach einer Einbürgerung in Deutschland beizubehalten, was bis dahin nicht möglich war. Durch diese Erleichterungen im Einbürgerungsverfahren kam es zu einer weiteren „Welle" von Einbürgerungsanträgen.

    Im Ergebnis dieser beiden Ereignisse haben sich bei den Einbürgerungsbehörden große Mengen an Einbürgerungsanträgen angesammelt, die durch das vorhandene Personal nicht in kürzester Zeit bearbeitet werden konnten und können.

    Die Antragszahlen haben sich dabei in den letzten 10 Jahren wie folgt deutlich nach oben entwickelt:

    - 2015             693 Anträge

    - 2016             809 Anträge

    - 2017             875 Anträge

    - 2018             866 Anträge

    - 2019             937 Anträge

    - 2020             961 Anträge

    - 2021           1.533 Anträge

    - 2022           2.895 Anträge

    - 2023           3.943 Anträge

    - 2024           5.403 Anträge

    Die Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass hier nochmals höhere Antragszahlen vorliegen.

    Die Einbürgerungsbehörden und die Aufsichtsbehörden (Thüringer Landesverwaltungsamt – TLVwA – und TMIKL) sind sich der Problematik bewusst und bedauern selbst die langen Bearbeitungszeiten. Durch Aufbau weiteren Personals und verschiedene organisatorische Maßnahmen sollen diese Probleme behoben bzw. minimiert werden. Zum Teil haben die Einbürgerungsbehörden durch personelle und/oder organisatorische Maßnahmen die Bearbeitungssituation bereits verbessern können und sind auch weiterhin darum bemüht. Hierzu ist allerdings auch anzumerken, dass es sehr schwierig ist, qualifiziertes Personal zu finden. Von den Aufsichtsbehörden (TLVwA und TMIKL) wird das Thema im Rahmen von Dienstbesprechungen immer wieder angesprochen.

    In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auch auf die besondere Komplexität des Einbürgerungsverfahrens hin:

    Das Einbürgerungsverfahren ist ein sehr umfangreiches und komplexes Verwaltungs-verfahren, das in jedem Einzelfall auf Grund unterschiedlicher Herkunftsländer, unterschiedlicher persönlicher Gegebenheiten, von Problemen in der Identitätsklärung und vielen anderen persönlichen Gesichtspunkten individuell zu bewerten ist. Zudem müssen in jedem Antrags-verfahren Abfragen bei anderen Behörden erfolgen, persönliche Gespräche geführt und Unterlagen auf ihre Echtheit geprüft werden. Es ist den Einbürgerungsbehörden deshalb nicht möglich, bei Eingang eines Antrages einen „Schnellcheck" durchzuführen und festzustellen, ob alle Voraussetzungen vorliegen und man die Bewerber deshalb schneller einbürgern kann, weil dies „auf den ersten Blick" im Regelfall nicht offensichtlich ist. Es kommt auch vor, dass erst im Rahmen der obligatorischen Behördenabfragen, z. B. ob Straftaten bekannt sind, festgestellt wird, dass die Einbürgerungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Zudem würde das „Vorziehen" von Anträgen alle anderen Anträge weiter verzögern.

    An dieser Stelle ist aber auch anzumerken, dass sich die Bearbeitungszahlen in Form bewilligter Einbürgerungen in den letzten 10 Jahren, nicht zuletzt wegen der erwähnten Maßnahmen zur Optimierung, deutlich erhöht haben:

    - 2015        550 Einbürgerungen

    - 2016        600 Einbürgerungen

    - 2017        700 Einbürgerungen

    - 2018        640 Einbürgerungen

    - 2019        800 Einbürgerungen

    - 2020        710 Einbürgerungen

    - 2021        850 Einbürgerungen

    - 2022     1.360 Einbürgerungen

    - 2023     1.605 Einbürgerungen

    - 2024     2.640 Einbürgerungen

    Diese Zahlen belegen, dass die Thüringer Einbürgerungsbehörden – insgesamt betrachtet – durchaus leistungsfähig sind und erfolgreich arbeiten.

    Zu den Forderungen der Petition im Einzelnen:

    1. Verfahren vereinfachen – klare einheitliche Anforderungen und weniger Bürokratie

    Staatsangehörigkeitsrecht ist Bundesrecht und das Staatsangehörigkeitsgesetz legt für das gesamte Bundesgebiet die Voraussetzungen für die Einbürgerung und damit auch den Prüfungsumfang fest. Damit ist eine klare einheitliche Regelung bundesrechtlich vorgegeben. Ein weniger an Bürokratie ist auf Grund des oben dargestellten komplexen Verfahrens kaum ersichtlich. Insbesondere die Klärung der Identität und auch der Nachweis sämtlicher Einbürgerungsvoraussetzungen, wie zum Beispiel die Sprachkenntnisse oder die Sicherung des Lebensunterhalts, sind zwingende Voraussetzungen für eine Einbürgerung.

    2. Bearbeitungszeiten verkürzen – z. B. durch mehr Personal und digitale Prozesse

    Wie oben dargestellt, wurde das Personal in den Einbürgerungsbehörden bereits deutlich aufgestockt. Weitere Einstellungen sind geplant, gestalten sich aber schwierig, da an das Personal in den Einbürgerungsbehörden auch hohe Anforderungen gestellt werden und qualifiziertes Personal gegenwärtig nur schwer zu finden ist.

    Eine digitale Antragstellung im Einbürgerungsverfahren wurde bereits begonnen. Der Freistaat Thüringen nutzt das sogenannte „Einer für alle"-(EFA)-Projekt „Digitale Einbürgerung" des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm wird den Einbürgerungsbehörden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Einige Einbürgerungsbehörden sind bereits angebunden und bieten den Dienst an. Ein kompletter Flächen-Rollout soll entsprechend zeitnah erfolgen. Gleichwohl bedeutet eine digitale Antragstellung, dass trotzdem persönliche Gespräche zwischen den Einbürgerungsbewerbern und der Einbürgerungsbehörde erforderlich sind, um insbesondere die Sprachkenntnisse zu überprüfen.

    3. Integration anerkennen — wer arbeitet, Deutsch spricht, ehrenamtlich aktiv ist oder auf andere Weise zur Gesellschaft beiträgt, soll einfacher eingebürgert werden können

    Dass der Einbürgerungsbewerber auf dem Niveau B 1 Deutsch spricht und für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, gehört neben der erforderlichen Mindestaufenthaltszeit von 5 Jahren zu den Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung.

    Jeder, der die Einbürgerung beantragt und die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, hat gleichermaßen einen Anspruch auf Einbürgerung. Für eine Differenzierung nach bestimmten Personengruppen im Sinne einer Bevorzugung enthält das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) keine Anknüpfungspunkte.

    Eine „Vereinfachung" der Einbürgerung" für z. B. ehrenamtliche Tätigkeit sieht das Staatsangehörigkeitsgesetz nicht vor. Vor der 6. Novelle des Staatsangehörigkeitsgesetzes konnten die Mindestaufenthaltszeiten bei besonderen Integrationsleistungen verkürzt werden. Diese sog. „Turboeinbürgerung" wurde allerdings wieder abgeschafft. Aber auch hier ging es nicht um eine bevorzugte Antragsbearbeitung, sondern lediglich um eine Erleichterung bei der Einbürgerungsvoraussetzung „Mindestaufenthaltszeit".

    Insbesondere im Zuge der Bewältigung des vor allem aus der Flüchtlingsbewegung 2014 bis 2016 resultierenden, stark erhöhten Antragsaufkommens haben sich die Thüringer Staatsangehörigkeitsbehörden – auch in Absprache mit dem TLVwA und dem TMIKL – darauf verständigt, die Einbürgerungsanträge (weiterhin) nach Eingangsdatum zu bearbeiten. Hierbei handelt es sich nach Auffassung des Petitionsausschusses um eine gerechte und praktikable Lösung, die auch von Gerichten bisher nicht beanstandet wurde.

    Eine einfachere (bevorzugte) Einbürgerung von gut integrierten und gesellschaftlich engagierten Einbürgerungsbewerbern würde demgegenüber zu einer Ungleichbehandlung führen, die im Staatsangehörigkeitsrecht keinen rechtlichen Anknüpfungspunkt findet und somit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und der Thüringer Verfassung (Art. 3 GG, Art. 2 ThürVerf) verstoßen würde.

    Eine solche bevorzugte Einbürgerung wäre im Übrigen auch gar nicht praktikabel. Denn angesichts der nach wie vor hohen Antragszahlen wäre es den Staatsangehörigkeitsbehörden schlicht nicht möglich, bereits bei der Antragstellung „auf den ersten Blick" zu erkennen, ob es sich bei den Antragstellern um Personen handelt, die die in der Petition genannten Kriterien erfüllen.

    4. Mehr Transparenz schaffen – nachvollziehbare Kriterien und Informationen über den Bearbeitungsstand.

    Wie bereits oben dargestellt, sind die Kriterien für eine Einbürgerung klar im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Nach Kenntnis des Petitionsausschusses erhalten die Antragsteller von den Einbürgerungsbehörden eine Eingangsbestätigung, in der auch auf die etwa zu erwartende Bearbeitungszeit hingewiesen wird.

  • 23.03.2026
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 19. Januar 2026 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition lediglich von 11 Mitzeichnern unterstützt, so dass der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung abgesehen hat.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 03.03.2026
    Statusänderung zu In Beratung
  • 19.01.2026
    Statusänderung zu Mitzeichnen