Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Im Ergebnis der Prüfung des Anliegens bleibt nunmehr Folgendes festzustellen:
Für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist der in der Petition beschriebene Ansatz der Zielzustand des Deutschlandtickets. Im Rahmen einer sogenannten „Nutzungsdatenerfassung" soll das Mobilitätsverhalten des Deutschlandticket-Nutzers aufgezeichnet werden und mithilfe technischer Systeme einer bestimmten Fahrt (und damit dem Verkehrsunternehmen) zugeordnet werden. Für diesen Teilaspekt der sogenannten „Stufe 3 der Einnahmenaufteilung des Deutschlandtickets" werden aktuell Konzepte und Strategien in speziellen Arbeitsgruppen erarbeitet.
Noch kristallisiert sich nicht heraus, welcher Ansatz deutschlandweit zur Anwendung gelangen könnte. Verschiedene Modelle sollen in Testregionen erprobt werden.
Die Umsetzung ist eine komplexe Herausforderung. Schon bislang sind beim Deutschlandticket die Entscheidungen ein sehr langwieriger Prozess mit einer Vielzahl beteiligter Partner in der gesamten Bundesrepublik. Daher kann zum aktuellen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden,
welche Technologie sich für die Nutzungsdatenerfassung des Deutschlandtickets durchsetzen wird,
ob die dann favorisierte Technologie auch auf Anwendungsfälle außerhalb des ÖPNV (die von Ihnen genannten weiteren Mobilitätsdienstleistungen) übertragbar ist,
welche Komplexität eines dahinter liegenden Einnahmenaufteilungs- und Zuscheidungsverfahrens erwartbar wäre und
wie ein entsprechendes Verfahren mit vertretbarem Aufwand initiiert und verwaltet werden könnte.
Daher muss abgewartet werden, ob und wann für das an sich begrüßenswerte Ansinnen eine zeitnahe bis mittelfristige Umsetzung greifbar erscheint.

