Der Petitionsausschuss hat die Petition zunächst in seiner 36. Sitzung beraten. In diesem Zuge wurden die anwesenden Vertreter des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) noch einmal mit den bestehenden Unklarheiten bzgl. der gegebenen Informationen vor Ort konfrontiert und um erneute Stellungnahme gebeten.
Das TMIL teilte im Anschluss schriftlich mit, bei der im Jahr 2022 erfolgten Baumfällung im Wasserschutzgebiet Rüdigershagen habe es sich wie bereits dargestellt ausschließlich um eine Maßnahme zur Verkehrssicherung an der Landesstraße L 1015 Niederorschel-Hüpstedt sowie um eine Gefahrenabwehr für bauliche Anlagen des Wasser-Abwasserzweckverbandes „Eichsfelder Kessel“ gehandelt.
Bei dieser Verkehrssicherungsmaßnahme seien nur Bäume entnommen worden, die deutliche Schadsymptome, wie Trockenschäden, Schleimfluss und Pilzbefall aufgewiesen hätten.
Die Mitteilung der Petentin, dass womöglich das Forstamt Leinefelde Baumaßnahmen am Wasserbehälter und zur Verlegung von unterirdischen Leitungen zum Anlass für die Baumfällungen genommen habe, könne nicht bestätigt werden.
Nach Rücksprache des Forstamtes Leinefelde mit dem Wasser-Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“ am 7. März 2023 seien in naher Zukunft weder Arbeiten am Wasserbehälter noch eine Verlegung von Leitungen durch den Zweckverband geplant. Es seien lediglich Arbeiten an der Quelleinfassung angedacht, aber noch nicht konkret geplant.
Es müsse davon ausgegangen werden, dass missverständliche Äußerungen seitens der Vertreter des Forstamtes zu den bestehenden Unklarheiten geführt hätten.
Tatsache sei, dass die Baumfällungen ausschließlich zur Abwehr gestiegener Gefahren bei deutlich geschädigten Bäumen vorgenommen worden seien.
Gleichwohl weise das Forstamt vorsorglich darauf hin, dass aufgrund fortschreitender Schädigung insbesondere der Buchen im Hangbereich des Dün weitere Baumfällungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherung bzw. der Gefahrenbeseitigung nicht ausgeschlossen seien.
Bei der abschließenden Beratung der Petition fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass im Rahmen des Petitionsverfahrens die bei den Anwohnern vor Ort bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf den Anlass der Baumfällungen und möglichen weiteren forstlichen Maßnahmen geklärt werden konnten. Das TMIL hat gegenüber dem Petitionsausschuss noch einmal eindeutig erklärt, dass es sich bei den Baumfällungen lediglich um Maßnahmen der Gefahrenabwehr gehandelt hat und vor Ort mit Ausnahme von möglichen weiteren notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen keine weiteren Fällmaßnahmen geplant sind.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss daher, Ihre Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren beendet.