Die Petition ist vom 23. Juni 2014 bis zum 4. August 2014 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und von 159 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Da das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz) nicht erreicht wurde, ist keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt worden.
Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 59. Sitzung am 22. August 2014 abschließend behandelt. Er berücksichtigte, dass die Entscheidung über eine Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes dem Thüringer Landtag als Gesetzgeber obliegt. Er hat deshalb beschlossen, die Petition den Fraktionen des Landtags zur Kenntnis zu geben, damit diese die Möglichkeit haben, den Änderungsvorschlag mit entsprechenden parlamentarischen Initiativen aufzugreifen.