Keine Benachteiligung der technischen Intelligenz bei der Überleitung von Rentenrecht

Abgeschlossen
11 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Hartmut Kloth
    aus 36433 Bad Salzungen
  • veröffentlicht am 15.04.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Überwindung der Benachteiligungen von Chemikern, Geologen, Physikern, Mathematikern u.a. bei der Überleitung von Rentenrecht der Ex-DDR (Zusatzversorgung der technischen Intelligenz) gemäß AAÜG vom 25.07.1991. Gemäß den Redebeiträgen im Bundestag (17. Wahlperiode, 150. Sitzung vom 16.12.2011, TOP 29 Rentenüberleitungsrecht, S.18014 ff.) besteht die Notwendigkeit einer politischen Lösung, da die bis dahin praktizierte Rechtsprechung formal in Ordnung ist, aber als ungerecht empfunden wird.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Das so genannte "Chemiker Urteil" (Az B 4 RA 107/00 R) des Bundessozialgerichts vom 12.06.2001 in formaler Fortschreibung der 2. DB vom 24.05.1951 zur Verordnung über die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben vom 17. August 1950 sowie Urteil des Sozialgerichts Gotha (Az S 10 RA 2553/02) vom 08.01.2004

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Bundessozialgericht, Sozialgericht Gotha

Wie wird die Petition begründet?

Formale und nicht der Praxis in DDR-Betrieben entsprechende Anwendung eines unpräzisen, politisch motivierten DDR-Rechts-Textes durch das Bundessozialgericht, der von vornherein bestimmte Berufsgruppen diskriminierte (BSG als "Willensvollstrecker" von Walter Ulbricht, der Chemikern aus politischen Gründen misstraute). Aus der 1. Durchführungsbestimmung vom 26.09.1950 zur "Intelligenzrenten-VO" vom 17.08.1950 ließ Ulbricht in der 2. Durchführungsbestimmung vom 24.05.1951 die Chemiker aus der Liste der Empfangsberechtigten streichen. Danach sind Chemie-Ingenieure und Ingenieur-Ökonomen anspruchsberechtigt, Diplom-Chemiker aber nicht, weil ihnen der Titel "Ingenieur" in der Berufsbezeichnung fehlt (Feststellung Sozialgericht Gotha). Aufgrund dieser - vom Bundestag als politisch änderungsbedürftig charakterisierten - Rechtslage entgeht vielen Berufskollegen und mir die so genannte Intelligenzrente und die Einbeziehung der regelmäßig gezahlten Jahresendprämie un des Bergmanngeldes in die Rentenberechnung gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.08.2007 (Az. B 4 RD 4/06 R).

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Das AAÜG vom 25.07.1991 bedarf bezüglich der Versorgungsanwartschaft (§ 1 Abs. 1 und Anlage 1 Zusatzversorgungssystem Nr. 1) einer Ergänzung oder näheren Definition der Tätigkeiten, die dem Empfängerkreis der o.g. 2. Durchführungsbestimmung gleichgestellt sind, z.B. Chemiker, Physiker, Geologen, Mathematiker etc. in der Industrie. Alternativ wäre eine andere politische Lösung zur Überwindung der Benachteiligung zu finden, z.B. eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe für einen Härtefall-Fonds, ein Rentenüberleitungsabschlussgesetz etc. Während das wegweisende BSG-Urteil vom 24.03.1998 (B 4 RA 27/97 R) fester Bestandteil der Rechtsprechung wurde (es muss keine schriftliche Zusage für eine Zusatzversorgung vorliegen), ist das genannte "Chemiker-Urteil" ein Fehlgriff - siehe auch die o.g. Bundestagsdebatte. Da momentan keinerlei Initiativen des Bundes ersichtlich sind: Möge das Land Thüringen in dieser Sache aktiv werden!

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Widerspruch vom 18.12.2001 gegen den Bescheid der BfA vom 30.11.2001 in gleicher Sache, Widerspruch zurückgewiesen am 30.10.2002 Verlorene Klage beim Sozialgericht Gotha, verhandelt am 08.01.2004 gegen den Bescheid der BfA vom 30.11.2001 in Form des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2002 Präzisierung früherer Anträge auf Erfassung im Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz und Einbeziehung der zusätzlichen Belohnung im Bergbau ... in die Rentenberechnung vom 23.12.2012, von DRV Bund abgelehnt am 24.01.2013

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